HildesheimKriminalität und Justiz

Terrormiliz-Leader Abu Walaa scheitert mit Eilantrag gegen Abschiebung

Gericht bestätigt Ausweisung: Ex-IS-Deutschland-Chef scheitert mit Antrag

Der ehemalige Deutschland-Chef der Terrororganisation Islamischer Staat, Abu Walaa, ist mit seinem Eilantrag gegen die Abschiebung größtenteils gescheitert. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf begründete die Entscheidung damit, dass die nationale Sicherheit die Ausweisung rechtfertige. Abu Walaa war zuvor bereits zu einer Haftstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden.

Das Gericht bestätigte auch die Rechtmäßigkeit der Auflagen, die Abu Walaa auferlegt wurden, darunter die Verpflichtung, sich nach seiner Haftentlassung nur in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden. Zusätzlich wurde ihm untersagt, Telefone und andere elektronische Kommunikationsmittel zu nutzen.

Obwohl es noch Hindernisse für seine Abschiebung in den Irak gibt, befand das Gericht die Abschiebungsandrohung des Kreises Viersen als rechtens. Die öffentliche Sicherheit wurde als gefährdet angesehen, was auch die Belange seiner sieben Kinder nicht außer Kraft setzte.

Abu Walaa hat einen weiteren Asylantrag gestellt, da er im Irak die Todesstrafe fürchtet. Eine diplomatische Zusicherung vom Irak, die die Vollstreckung der Todesstrafe ausschließt, wird eingeholt. Das Gericht gewährte ihm lediglich die aufschiebende Wirkung seiner Klage bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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