Hildesheim

Klage gegen katholisches Bistum Hildesheim: Missbrauchsbetroffener fordert 400.000 Euro Schmerzensgeld

Ein weiterer Missbrauchsbetroffener, Jens Windel, hat gegen das katholische Bistum Hildesheim Klage auf Schmerzensgeld eingereicht. Die von ihm gegründete Betroffeneninitiative Hildesheim bestätigte, dass Windel mindestens 400.000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen fordert. Er verlangt zudem die Erstattung aller zukünftigen materiellen Schäden, einschließlich Behandlungskosten, Verdienstausfall und Rentenverlusten. Das Bistum hat eine außergerichtliche Einigung abgelehnt und wird sich vollumfänglich der Klage stellen.

Das Landgericht Hildesheim bestätigte den Eingang der Klage und das Bistum hat bisher die Schrift noch nicht erhalten. Die Klage gegen das Bistum ist Teil einer Serie ähnlicher Verfahren gegen verschiedene Bistümer bundesweit. Im vergangenen Jahr erhielt ein Mann vom Landgericht Köln eine Rekordsumme von 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Jens Windel gibt an, als Kind in den 1980er Jahren über zwei Jahre hinweg von einem Priester sexuell missbraucht worden zu sein und beruft sich dabei auf die Amtshaftung des Bistums.

Der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer äußerte Bedenken gegen eine außergerichtliche Einigung und betonte die Wichtigkeit der Wahrung der Rechte des Bistums im Prozess. Er kritisierte den Weg der Einigung als mögliche „Mauschelei“. Vor einer Entscheidung des Landgerichts über den weiteren Verlauf der Klage muss der Kläger einen Kostenvorschuss leisten. Anschließend wird die Zustellung der Klage an das Bistum erfolgen, das dann Gelegenheit zur Stellungnahme hat.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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