Ein Missbrauchsopfer in Niedersachsen hat eine gerichtliche Klage gegen das Bistum Hildesheim eingereicht, um ein Schmerzensgeld von mindestens 400.000 Euro zu erstreben. Die Betroffeneninitiative Hildesheim gab bekannt, dass die Klage gegen das Bistum Ende letzter Woche beim Landgericht Hildesheim eingegangen sei. Zusätzlich fordert der Kläger, dass das Bistum alle zukünftigen materiellen Schäden wie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall oder Rentenverringerungen ersetzt. Das Opfer war zum Zeitpunkt des Missbrauchs jünger als 14 Jahre und sieht die Leistungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der katholischen Bistümer nicht als angemessene Wiedergutmachung an.
Die UKA hatte dem Missbrauchsopfer Geld als Anerkennung des erlittenen Leids zugesprochen, doch das Opfer wünscht sich eine höhere Summe, die mehr als 50.000 Euro betragen sollte, und entschied sich daher den Klageweg zu beschreiten. Ein Sprecher des Bistums Hildesheim bestätigte, dass die Klageschrift noch nicht bei der Kirchenverwaltung eingegangen sei, aber erwartet, dass dies in den kommenden Tagen der Fall sein wird. Bislang hatten Versuche zu einer außergerichtlichen Einigung mit Bischof Heiner Wilmer keinen Erfolg, da dieser solche „Mauschelei“ ablehnte.
Ein vergleichbarer Fall wurde auch im Bistum Trier bekannt, wo ein weiteres Missbrauchsopfer Klage auf angemessene Entschädigung erhob. Der Verein der Missbrauchsopfer und Betroffenen im Bistum Trier kündigte weitere Klagen von Missbrauchsopfern an. Die Entscheidung der Kläger orientiert sich an einem wegweisenden Urteil des Kölner Landgerichts aus dem Juni 2023, welches einem Opfer 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Dieses Urteil betraf einen Mann, der in den 1970er Jahren über Jahre hinweg sexuell von einem Priester missbraucht wurde und markierte die erste Gerichtsentscheidung dieser Art.