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Landkreis Helmstedt verbietet den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zur Gefahrenabwehr

In Helmstedt wurde kürzlich ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an Minderjährige eingeführt. Dieser Beschluss wurde einstimmig vom Kreistag während seiner Sitzung angenommen und tritt ab sofort in Kraft. Die Kreisverwaltung informierte über diese neue Maßnahme in einer offiziellen Pressemeldung.

Die Entscheidung, den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu untersagen, basiert auf dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG). Diese Gefahrenabwehrverordnung ermöglicht es, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Risiken zu minimieren. Das Verbot gilt nicht nur für den direkten Verkauf, sondern auch für Automaten, die unzureichenden Schutz vor dem Erwerb durch Minderjährige bieten.

Die Entscheidung wurde getroffen, da Lachgas in letzter Zeit zunehmend als Partydroge unter Jugendlichen missbraucht wurde. Durch die euphorische Wirkung, muskelentspannende Eigenschaften und traumähnlichen Halluzinationen wird das bisher frei erhältliche Lachgas von Jugendlichen als Rauschmittel genutzt. Der Amtsarzt Dr. Jörg Lamberg warnte vor den gesundheitlichen Risiken, die mit dem Konsum des Narkosemittels einhergehen, darunter Erstickungsgefahr, Blutdruckabfall, Kreislaufstillstand und schwerwiegende Lähmungen.

Der Erste Kreisrat Torsten Wendt betonte, dass das Verbot in erster Linie dem Schutz von Kindern und Jugendlichen diene, um mögliche negative Auswirkungen zu verhindern. Es handelt sich um eine vorbeugende Maßnahme im Rahmen der Gefahrenabwehr, die vorerst bis Ende 2027 befristet ist. Sobald der Gesetzgeber zusätzliche gesetzliche Regelungen erlässt, könnte das Verkaufsverbot für Minderjährige in Helmstedt geändert oder erweitert werden. Die Verordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem genannten Datum offiziell in Kraft getreten.

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