Im Landkreis Harburg sorgt ein Fall illegaler Abfallentsorgung für Aufregung. Unbekannte haben in der Nähe von Brackel nahezu zwei Tonnen hochgiftiger Laugenbatterien abgeladen. Diese Batterien wiegen jeweils etwa 20 Kilogramm und stellen eine erhebliche Umweltgefahr dar. Mitarbeiter des Landkreises müssen nun die Batterien per Hand einsammeln und in Spezialbehältern verstauen. Der zuständige Mitarbeiter Jörg Klenner betont, dass diese Art der illegalen Entsorgung eine besondere Qualität habe. Die Behörde hat bereits Anzeige erstattet und bittet die Bevölkerung um Hinweise, um die Täter zu finden. Dies ist besonders wichtig, da die Kosten für die Entsorgung andernfalls der Allgemeinheit auferlegt werden könnten. Interessierte Bürger können sich unter der E-Mail-Adresse abfallwirtschaft@lkharburg.de melden, um Informationen zu übermitteln.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Abfallentsorgung

Die unsachgemäße Entsorgung von Abfällen ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch gesetzlich reguliert. Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dürfen Abfälle nur in zugelassenen Beseitigungsanlagen behandelt, gelagert oder abgeladen werden. Das Vergraben oder Verbrennen von Abfällen ist ebenfalls illegal und stellt einen Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung dar. Insbesondere dürfen Abfälle, die als gefährlich eingestuft werden, nicht einfach liegen gelassen oder unsachgemäß entsorgt werden, da sie erhebliche Umweltschäden verursachen können. Wer dafür verantwortlich ist, hängt meist vom Eigentümer des Grundstücks ab, kann aber auch andere Personen einbeziehen, sollten die Maßnahmen gegen den Verursacher nicht fruchtbar sein.

Das illegale Ablagern von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. In schweren Fällen ist sogar eine strafrechtliche Verfolgung möglich. Die untere Abfallbehörde hat das Recht, die ordnungsgemäße Entsorgung auf privaten Grundstücken durchzusetzen, wenn diese Verpflichtung nicht erfüllt wird.

Umwelt- und Nachbarschaftskonflikte

Die Meldungen über illegale Müllentsorgung entstehen häufig aus Nachbarschaftskonflikten. Oftmals wird geraten, zunächst das persönliche Gespräch zu suchen, bevor regulative Schritte eingeleitet werden. Wer auf illegale Abfallentsorgung aufmerksam wird, kann sich an die zuständige untere Abfallbehörde wenden, um die Situation zu klären. Bei Bedarf stehen die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 04171/693-694 zur Verfügung, um Fragen zu beantworten oder Beschwerden aufzunehmen.

Für weitere Informationen zu Gefahrstoffen sowie zum Abfallstrafrecht bietet die Internetseite iwu-ev.de umfassende Einblicke.