Die Polizeidirektion Hannover hat für das bevorstehende Fußball-Derby zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig im März einen Teilausschluss von Gästefans angeordnet. Diese Entscheidung wurde getroffen, um Sicherheitsrisiken zu minimieren, die sich aufgrund wiederholter Ausschreitungen zwischen den verschiedenen Fanlagern ergeben haben. So dürfen im Stadionbereich der Gästefans lediglich 60 Prozent der Kapazität ausgelastet werden, was in diesem Fall maximal 2.541 Anhänger der Eintracht bedeutet, die am 8. oder 9. März nach Hannover reisen können. Der exakte Termin wird von der Deutschen Fußball Liga (DFL) voraussichtlich Ende dieser Woche bekanntgegeben. Die Anordnung beruft sich auf den Paragraf 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes.
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens hatte bereits im letzten Jahr einen kompletten Ausschluss von Gästefans angedroht, sollte es weiterhin zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen. Diese Maßnahme wird von den Behörden als notwendig erachtet, um Gefahren abzuwenden. Interessanterweise war es beim Hinspiel in Braunschweig bereits so, dass nur 1.260 statt der eigentlich vorgesehenen 2.100 Hannover-Anhänger ein Ticket kaufen durften. Beide Fanlager hatten sich getrennt gegen die getroffene Verfügung ausgesprochen.
Sanktionen für unsportliches Verhalten
Zusätzlich zu den Sicherheitsüberlegungen in Hannover gibt es aktuelle Entwicklungen bezüglich unsportlichen Verhaltens in der Zweiten Bundesliga. Der Karlsruher SC muss aufgrund von Fan-Ausschreitungen eine Geldstrafe von 52.200 Euro zahlen, die vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ausgesprochen wurde. Diese Strafe setzt sich aus verschiedenen Vorfällen zusammen: Beim DFB-Pokalspiel gegen den SV Sandhausen am 19. Oktober wurden mindestens 31 pyrotechnische Gegenstände abbrannt, und es flogen mindestens 18 Getränkebecher in Richtung Spielfeld. Dafür wurde eine Strafe von 27.600 Euro verhängt. Des Weiteren zündeten KSC-Anhänger in einem Zweitligaspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern am 8. November mindestens 41 bengalische Feuer, was mit einer Strafe von 24.600 Euro geahndet wurde.
Der Verein hat den Urteilen bereits zugestimmt, die damit rechtskräftig sind. Ein Teil der Strafe, bis zu 8.200 Euro, kann für sicherheitstechnische Maßnahmen oder Gewaltprävention verwendet werden. Diese Vorfälle verdeutlichen die dringende Notwendigkeit von Maßnahmen zur Sicherstellung eines friedlichen Fußballerlebnisses und den zunehmenden Druck auf Vereine, sich aktiv mit dem Verhalten ihrer Anhänger auseinanderzusetzen.