Hannover

„Neues Selbstbestimmungsgesetz: Mehr Freiheit für Hannoveraner ab 2024“

Das Standesamt Hannover bietet ab dem 29. Juli ein Online-Formular an, um Trans, Inter und nichtbinären Personen die Änderung ihres Geschlechtseintrags und Vornamens gemäß dem neuen Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November 2024 in Kraft tritt, zu erleichtern.

Der Einsatz für mehr Selbstbestimmung und Gleichberechtigung erhält durch das neue „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ eine bedeutende Wendung. Am 1. November 2024 wird dieses Gesetz in Kraft treten, was für trans*, inter* und nichtbinäre Menschen die Möglichkeit eröffnet, ihre Identität formell anzuerkennen.

Regelungen des neuen Gesetzes

Das Gesetz erlaubt es betroffenen Personen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister sowie ihren Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern. Wichtig ist dabei eine Wartefrist von drei Monaten, die ein persönliches und reflektiertes Nachdenken ermöglichen soll. Die Anmeldung kann jedoch bereits ab dem 1. August 2024 erfolgen, was vielen einen Frühstart ermöglicht.

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Online-Dienste ab Juli

Um den Prozess möglichst barrierefrei zu gestalten, wird das Standesamt Hannover ein Online-Formular bereitstellen. Ab dem 29. Juli 2024 wird dieses unter www.standesamt-hannover.de erhältlich sein, sodass Interessierte unkompliziert ihre Anträge einreichen können. Zudem werden im Service-Portal der Stadtverwaltung umfassende Informationen zu den Anforderungen und dem Verfahren angeboten. Antworten auf häufige Fragen finden sich auch auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Begrüßung durch Oberbürgermeister Onay

Oberbürgermeister Belit Onay hat das neue Gesetz als einen bedeutenden Schritt in Richtung Freiheit und Gleichberechtigung hervorgehoben. „Das neue Selbstbestimmungsgesetz ist ein wichtiges Signal für unsere Gesellschaft und vor allem ein bedeutender Schritt der persönlichen Freiheit für die betroffenen Personen“, betont Onay. Durch die schnelle Umsetzung der notwendigen Schritte auf kommunaler Ebene wird der Zugang für alle, die ihren Geschlechtseintrag ändern möchten, erleichtert.

Die Einführung dieses Gesetzes trägt nicht nur zur Entstigmatisierung von trans*, inter* und nichtbinären Menschen bei, sondern fördert auch ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und des Respekts. Es ist ein nachvollziehbarer Fortschritt auf dem Weg zu mehr individueller Freiheit und Gleichstellung für alle Bürger:innen.

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