Hannover

Mann mit 1,5 Promille an Flughafen Hannover: Flugauschluss nach zahlreichen Auffälligkeiten

Am Pfingstwochenende wollte ein 66-jähriger Mann von Flughafen Hannover nach Malaga zu einer Hochzeitsfeier fliegen, begleitet von seiner Frau und Familie. Doch sein Vorhaben wurde abrupt gestoppt, als Mitarbeiter der Luftsicherheitskontrolle aufgrund des starken Alkoholgeruchs und auffälliger alkoholbedingter Ausfallerscheinungen auf ihn aufmerksam wurden. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und bestätigte, dass der Mann nur mit Hilfe seiner Frau stehen konnte und sich „lallend“ artikulierte. Zusätzlich hatte er seine Blase nicht unter Kontrolle.

Aufgrund des Zustands des Mannes wurde er von der Fluggesellschaft von seinem Flug ausgeschlossen. Trotz anfänglicher Ruhe und Zurückhaltung des Mannes, versuchte er anschließend lautstark den Flugausschluss abzuwenden, was erfolglos blieb. Bei einem durchgeführten Alkoholtest wurde ein Wert von 1,5 Promille festgestellt. Diese Situation war nicht nur peinlich, sondern auch kosten- und zeitintensiv für alle Beteiligten.

Die Bundespolizei betont die Wichtigkeit nüchtern zu fliegen, um unnötige Zwischenfälle zu vermeiden. Sie erinnert Reisende und Besucher des Flughafens Hannover daran, die Verhaltensregeln zu beachten, um negative Konsequenzen wie Flugausschlüsse und mögliche strafrechtliche Folgen zu vermeiden. Es wird empfohlen, vor dem Flug auf Feiern zu verzichten und die Reise erstmal nüchtern anzutreten.

In diesem Zusammenhang empfiehlt die Bundespolizei erneut die Verhaltensordnung für Reisende und Besucher des Flughafens Hannover und seiner Partner zu beachten. Neben einem möglichen Ausschluss vom Flug können weitere Konsequenzen drohen, die einzelfallabhängig auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben können.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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