Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Januar entschieden, dass die Förderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) keine staatliche Beihilfe darstellt. Diese Entscheidung ließ die Branche optimistisch zurück und erwartete eine zügige Verlängerung des KWKG durch die Bundesregierung. Bisher ist jedoch noch keine entsprechende Maßnahme erfolgt.
Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, betont die bedeutende Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in der Nah- und Fernwärmeversorgung als Schlüsselelement einer erfolgreichen Wärmewende. Sie fordert daher eine schnelle Verlängerung des KWKG in dieser Legislaturperiode, um ein klimaneutrales Energieversorgungssystem aufzubauen. Dieses System soll gesicherte Stromerzeugungskapazität ermöglichen, die Transformation zu klimaneutraler Wärmeversorgung unterstützen und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und -infrastruktur gewährleisten.
Maik Render, Vorstandssprecher der N-Ergie Aktiengesellschaft und Koordinator der „8KU“, appelliert an die Bundesregierung, rasch eine Entscheidung zur Verlängerung des KWKG zu treffen. Er warnt davor, dass ein Scheitern in diesem Bereich ein Eigentor für die Wärmewende darstellen würde. Render betont die Bedeutung eines verlässlichen Rahmens für Investitionsentscheidungen im Energiesektor. Kommunale Stadtwerke sind darauf angewiesen, langfristige Investitionen zu tätigen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Diese Entscheidungen erfordern sichere und stabile Rahmenbedingungen, um langfristige Effekte zu erzielen und die Energiewende erfolgreich voranzutreiben.