Hannover

BGH Entscheidung über Martin Kind: Geschäftsführer-Abberufung bei Hannover 96

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 16. Juli dieses Jahres eine Entscheidung im Rechtsstreit um die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer von Hannover 96 verkünden. Zuvor hatte das Landgericht Hannover 2022 Kinds Absetzung für nichtig erklärt, und das Oberlandesgericht Celle hatte sechs Monate später eine Berufung dagegen zurückgewiesen.

Während der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe deutete der Karlsruher Senat an, dass die Einschätzung der Vorinstanzen möglicherweise nicht geteilt werde. Es wurde in Frage gestellt, ob die Abberufung Kinds als nichtig anzusehen sei. Martin Kind, 80 Jahre alt, ist Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter des Profifußball-Bereichs von Hannover 96. Die 50+1-Regel im deutschen Profifußball soll sicherstellen, dass der Mutterverein und nicht die Kapitalseite im Falle einer Ausgliederung die Stimmenmehrheit in der Profifußball-Gesellschaft besitzt.

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Die Vereinsseite fühlt sich mit einem guten Gefühl aus der Verhandlung, und der Aufsichtsratschef von Hannover 96, Ralf Nestler, äußerte, dass der Vorstand im Juli 2022 rechtmäßig gehandelt habe. Martin Kind kritisierte nach der Verhandlung, dass seiner Meinung nach die langfristige strategische Entwicklung von Hannover 96 in den Hintergrund gerückt wurde und nur juristische Fragen diskutiert wurden.

Während in Karlsruhe die 50+1-Regel nur wenig Beachtung fand, stand die Vereinbarkeit des Beschlusses, Martin Kind als Geschäftsführer abzusetzen, mit dem Wesen der GmbH im Mittelpunkt der Diskussion. Der Vorsitzende Richter gab am Ende der Verhandlung bekannt, dass es keine unentschiedene Entscheidung geben werde.

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