Justizminister Georg Eisenreich plant, Ehepartner, Lebensgefährten und Schwiegerkinder für ihre häusliche Pflege von Angehörigen finanziell zu belohnen. Aktuell haben diese Personen keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Ausgleich im Erbfall, im Gegensatz zu Kindern und Enkeln. Eisenreich beabsichtigt, diese Ungleichheit zu korrigieren und auf der 95. Justizministerkonferenz einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Der Minister strebt ein gerechteres System im Erbrecht an, da Millionen von Menschen in Deutschland zu Hause gepflegt werden, wovon in drei von vier Fällen Angehörige diese Aufgabe übernehmen. Eisenreich betont die Bedeutung der häuslichen Pflege und möchte deren Anerkennung im Bürgerlichen Gesetzbuch klar regeln, um rechtliche Probleme zu vermeiden, die aufkommen könnten, wenn Zweifel an der Geschäfts- oder Testierfähigkeit des Erblassers bestehen.
Mit einer alternden Gesellschaft steigt die Abhängigkeit von Pflegenden, weshalb Eisenreich einen Anreiz für häusliche Pflege schaffen will. Er plädiert für eine rechtssichere Regelung zur Anerkennung der Pflege, sei es als Vermächtnis oder Nachlassverbindlichkeit. Dies würde nicht nur die Pflegenden unterstützen, sondern auch das Vermögen des Gepflegten schonen.
Es bleibt jedoch zu klären, wie der Kreis der anspruchsberechtigten Personen festgelegt wird, wie der finanzielle Ausgleich bemessen wird und in welchem zeitlichen Rahmen dieser erfolgen soll. Eisenreich betont die physischen und psychischen Herausforderungen, die mit der Pflege von Angehörigen einhergehen, und fordert eine klare Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch.