![Neue Wasserschutzgebietsverordnung gilt ab 1. Juli 2024: Engern-Deckbergen](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/06/Nachrichten-Aktuell-1-4188.png)
Neue Verordnung für Wasserschutzgebiete im Schaumburger Land und umliegenden Gebieten
Ab dem 1. Juli 2024 wird die „Verordnung über die Festlegung eines Wasserschutzgebiets für die Wassergewinnungsanlagen des Wasserwerks Engern der Schaumburger Trinkwasser Verbund- und Aufbereitungsgesellschaft mbH sowie der Quelle Deckbergen der Stadtwerke Rinteln GmbH“ in Kraft treten. Diese neue Regelung betrifft die Gemarkungen Ahe, Deckbergen, Engern, Kohlenstädt, Rinteln, Schaumburg, Steinbergen und Westendorf im Landkreis Schaumburg sowie die Gemarkungen Großenwieden, Kleinenwieden, Rohden und Welsede im Landkreis Hameln-Pyrmont.
Die Schaffung eines gemeinsamen Wasserschutzgebiets bringt einheitliche Bestimmungen für die Landwirtschaft in den genannten Gebieten. Diese neuen Vorschriften entsprechen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und bieten Landwirten klare Richtlinien, die nun einheitlich gelten, ohne die Unterschiede der vorherigen Verordnungen beachten zu müssen.
Neben den Regelungen für die Landwirtschaft gibt es auch Bestimmungen für den Bau oder die Erweiterung baulicher Anlagen. Zum Beispiel dürfen Anlagen zur Erdwärmegewinnung nur mit nicht wassergefährdenden Stoffen betrieben werden. Die Errichtung von Gartenbrunnen erfordert in einigen Fällen eine Genehmigung der Wasserbehörde.
Die Betreiber von oberirdischen Heizölverbraucheranlagen in den betroffenen Gebieten müssen keine Änderungen vornehmen, es sei denn, ihr Grundstück wird neu in das Wasserschutzgebiet einbezogen. In diesem Fall sind regelmäßige Prüfungen durch einen Sachverständigen erforderlich. Betreiber von registrierten Heizölverbraucheranlagen werden von der Kreisverwaltung über Änderungen informiert.
Die Verordnung und eine Übersichtskarte sind in den Amtsblättern der Landkreise Schaumburg und Hameln-Pyrmont veröffentlicht und können online eingesehen werden.
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