Hameln-Pyrmont

Hameln führt Übernachtungssteuer ein: Betriebe müssen jetzt handeln!

Hameln erhebt ab dem 1. Januar 2025 eine Übernachtungssteuer von vier Prozent, um die touristische Infrastruktur zu sichern – ein Schritt, der die Betreiber in der Region betrifft und bereits für Aufregung sorgt!

Die Stadt Hameln hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2025 eine Übernachtungssteuer einzuführen. Dies betrifft Betreiber von Hotels, Pensionen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben, die in den kommenden Tagen Post erhalten werden. Der festgelegte Steuersatz liegt bei vier Prozent des Brutto-Übernachtungspreises. Die Steuer wird direkt von den Betreibern an die Stadt abgeführt, wobei es ihnen freisteht, diese Kosten auf ihre Gäste umzulegen oder selbst zu tragen. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, erfolgt die Steueranmeldung quartalsweise. Übernachtungen, die vor dem 1. Oktober 2024 gebucht wurden, sind von der Steuer befreit. Lehrer, die Klassenfahrten begleiten, sowie ehrenamtliche Jugendleiter sind ebenfalls von der Abgabe ausgenommen.

Mit der Einführung der Übernachtungssteuer möchte die Stadt Hameln die touristische Infrastruktur aufrechterhalten und finanzieren, darunter wichtige Einrichtungen wie das Museum und die Angebote der Hameln Marketing und Tourismus GmbH. Dies soll helfen, mögliche Schließungen oder Einsparmaßnahmen zu vermeiden, die dem Tourismus in der Stadt schaden könnten. Weitere Informationen zur Übernachtungssteuer, einschließlich des Anmeldeverfahrens und häufig gestellten Fragen, sind auf der offiziellen Website der Stadt Hameln unter www.hameln.de/uebernachtungssteuer zu finden.

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