Grafschaft Bentheim

Legaler Cannabis-Konsum ab Juli: Was man wissen muss!

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat zu neuen Möglichkeiten geführt, um an Gras zu gelangen. In den meisten Regionen des Landes gibt es keine Geschäfte, die Cannabis verkaufen. Stattdessen können Bürgerinnen und Bürger Mitglieder von sogenannten Cannabis-Clubs werden, in denen bis zu 500 Personen organisiert sind. Diese Clubs sind neben dem privaten Anbau die einzige legale Bezugsquelle für Cannabis. Ab dem 1. Juli können Mitglieder der Clubs bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat erhalten, wobei Personen zwischen 18 und 21 Jahren maximal 30 Gramm beziehen dürfen, mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent. Der Anbau in den Vereinen wird durch Mitgliedsbeiträge finanziert, wobei ein Verkauf im herkömmlichen Sinne nicht stattfindet.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Kauf von Cannabis auf dem Schwarzmarkt nach wie vor illegal und strafbar ist. Der Verkauf von Cannabis an Minderjährige wird härter bestraft, um den Jugendschutz zu stärken. Dealen bleibt generell strafbar, unabhängig vom Alter der Beteiligten.

Die Mitnahme von Cannabis aus den Niederlanden nach Deutschland ist weiterhin untersagt. Trotz der Teil-Legalisierung ist die Einfuhr von Cannabis aus den Coffeeshops der Nachbarländer nach wie vor verboten. Der einzige legale Import im Zusammenhang mit Cannabis sind Cannabissamen aus der EU, die für den Eigenanbau verwendet werden können.

Für diejenigen, die die Mitgliedschaft in einem Cannabis-Club als zu umständlich empfinden, besteht die Möglichkeit des Eigenanbaus. Privatpersonen dürfen bis zu drei weibliche Cannabis-Pflanzen anbauen. Die Samen oder Stecklinge dafür können in einem Cannabis-Club erworben werden, auch wenn man kein Mitglied ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Ernte ausschließlich für den Eigenkonsum bestimmt ist und nicht an andere Personen weitergegeben werden darf. Der unerlaubte Verkauf oder die Weitergabe von Cannabis kann schwere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldbußen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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