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Legaler Cannabis-Bezug in Deutschland: Mitgliedschaft in Cannabis-Clubs ab 1. Juli

Cannabis ist in Deutschland nun für den Erwerb durch zugelassene Cannabis-Clubs oder „Cannabis Social Clubs“ verfügbar. In diesen Clubs, die bis zu 500 Mitglieder haben können, können Vereinsmitglieder bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat erhalten. Personen im Alter von 18 bis 21 Jahren dürfen bis zu 30 Gramm beziehen, vorausgesetzt, der THC-Gehalt übersteigt nicht zehn Prozent. Der Anbau innerhalb des Vereins wird durch Mitgliedsbeiträge finanziert, wobei der Verkauf nicht im herkömmlichen Sinne erfolgt. Es bleibt weiterhin unzulässig, Cannabis von einem Clubmitglied zu erwerben oder an Minderjährige oder Erwachsene weiterzugeben, da dies nach wie vor untersagt ist.

Der Handel mit Cannabis auf dem Schwarzmarkt ist nach wie vor illegal und wird rigoros bestraft, insbesondere bei Verkäufen an Minderjährige. Die Strafen für den Handel mit Cannabis wurden verschärft, um den Jugendschutz zu stärken und das illegale Angebot einzudämmen. Es ist daher ratsam, auf den Schwarzmarktkauf von Cannabis zu verzichten.

Die Einfuhr von Cannabis aus den Niederlanden bleibt trotz der Teil-Legalisierung in Deutschland verboten. Es ist nicht gestattet, Cannabis aus niederländischen Coffeeshops zu erwerben und nach Deutschland zu bringen. Lediglich die Einfuhr von Cannabissamen aus der EU für den Eigenanbau oder den Anbau in Vereinen ist laut Zollbestimmungen erlaubt. Es ist wichtig, sich an diese Vorschriften zu halten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Für diejenigen, die nicht Teil eines Cannabis-Clubs sein möchten, besteht die Möglichkeit des Eigenanbaus von bis zu drei weiblichen Cannabis-Pflanzen für den persönlichen Gebrauch. Die Samen oder Stecklinge können in einem Cannabis-Club erworben werden, auch wenn man kein Mitglied ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Ernte ausschließlich für den Eigenkonsum bestimmt ist und nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Verstöße gegen diese Regelungen können zu empfindlichen Strafen führen, einschließlich Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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