Grafschaft Bentheim

Legaler Cannabis-Bezug: Clubs oder Eigenanbau ab 1. Juli in Kraft

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat zu Veränderungen in Bezug auf den Erwerb und Besitz der Droge geführt. Mit Ausnahme von Modellregionen sind Geschäfte, in denen Gras gekauft werden kann, weiterhin nicht erlaubt. Stattdessen können Bürger in Deutschland Cannabis ausschließlich über sogenannte Cannabis-Clubs oder „Cannabis Social Clubs“ beziehen, die jeweils bis zu 500 Mitglieder haben. Diese Clubs sind neben dem privaten Anbau die einzige legale Bezugsquelle für Cannabis in Deutschland. Ab dem 1. Juli dürfen Vereinsmitglieder bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat erhalten, während Personen im Alter von 18 bis 21 Jahren maximal 30 Gramm beziehen können, mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent. Der Anbau im Verein wird durch Mitgliedsbeiträge finanziert.

Der Erwerb von Cannabis auf dem Schwarzmarkt bleibt weiterhin illegal, und alle Formen des Dealens sind strafbar. Es wurden sogar einige Strafen verschärft, insbesondere für den Verkauf von Cannabis an Minderjährige, der nun mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird, im Gegensatz zu einem Jahr zuvor. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Jugendschutz zu stärken und den Schwarzmarkt einzudämmen.

Ein Irrtum, den manche Bürger haben, ist die Annahme, dass nach der Teil-Legalisierung in den Niederlanden gekauftes Cannabis für den Eigenkonsum nach Deutschland mitgebracht werden kann. Dies ist jedoch nach wie vor nicht gestattet. Der einzige legale Weg, Cannabissamen für den Eigenanbau zu erwerben, ist die Einfuhr von Samen aus der EU. Nach Angaben des Zolls sind Cannabissamen zur Anzucht für den Eigenkonsum oder für Anbauvereine erlaubt, während der Erwerb von bereits kultivierten Pflanzen weiterhin illegal ist.

Für Personen, die nicht Mitglied in einem Cannabis-Club werden möchten, besteht die Möglichkeit des Eigenanbaus. Privat dürfen bis zu drei weibliche Cannabispflanzen angebaut werden. Die dafür benötigten Samen oder Stecklinge können in einem Cannabis-Club erworben werden, auch wenn man kein Mitglied ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die geernteten Produkte ausschließlich zum Eigenkonsum bestimmt sind und nicht an andere weitergegeben werden dürfen. Der Verstoß gegen diese Regelung kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe führen. Die neuen Regeln für den Betrieb von Cannabis-Clubs und den Eigenanbau treten am 1. Juli in Kraft.

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