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Legaler Cannabis-Anbau in Deutschland: Alles, was Sie wissen müssen!

Cannabis im Verein erhalten? Ja! In Deutschland gibt es die Möglichkeit, Gras legal über sogenannte Cannabis-Clubs oder „Cannabis Social Clubs“ zu beziehen. Diese Clubs, die in Modellregionen aktiv sind und jeweils bis zu 500 Mitglieder haben, stellen neben dem privaten Anbau die einzige legale Bezugsquelle dar. Ab dem 1. Juli können die Clubs mit dem Anbau beginnen. Die Finanzierung erfolgt über Mitgliedsbeiträge, und der Bezug von bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat ist für Vereinsmitglieder erlaubt. Personen im Alter von 18 bis 21 Jahren dürfen bis zu 30 Gramm erhalten, mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent.

Cannabis auf dem Schwarzmarkt kaufen? Immer noch keine gute Idee! Der Handel mit Cannabis bleibt illegal und wird weiterhin strafrechtlich verfolgt. Es gibt verschärfte Strafen, insbesondere für den Verkauf an Minderjährige, um den Jugendschutz zu stärken. Der Verkauf von Cannabis an Jugendliche kann nun mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren geahndet werden, im Gegensatz zu einem Jahr zuvor.

Cannabis aus den Niederlanden mitbringen? Noch immer verboten! Trotz der teilweisen Legalisierung von Cannabis ist es nach wie vor untersagt, die Droge aus niederländischen Coffeeshops nach Deutschland einzuführen. Die Polizei an der deutsch-niederländischen Grenze weist darauf hin, dass lediglich der Import von Cannabissamen aus der EU zum Anbau für den Eigenkonsum oder für Anbauvereine erlaubt ist.

Ist erlaubt: Eigenanbau und Kauf von Samen. Für diejenigen, die sich nicht einem Cannabis-Club anschließen möchten, besteht die Möglichkeit des Eigenanbaus. Privat dürfen bis zu drei weibliche Cannabis-Pflanzen kultiviert werden. Die Samen oder Stecklinge können in einem Cannabis-Club erworben werden, auch wenn man kein Mitglied ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Ernte ausschließlich für den Eigenkonsum bestimmt ist. Das Weitergeben von Cannabis an andere Personen, selbst an Freunde oder Mitbewohner, ist untersagt und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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