Grafschaft Bentheim

Legale Cannabis-Bezugsquellen: Cannabis-Clubs und Eigenanbau in Deutschland

Cannabis im Verein zu erhalten ist in Deutschland möglich, jedoch nur über sogenannte Cannabis-Clubs oder „Cannabis Social Clubs“ mit bis zu 500 Mitgliedern. Diese Clubs sind neben dem privaten Anbau die einzige legale Bezugsquelle für Gras. Selbst gelegentliche Konsumenten, die nicht bei Dealern kaufen möchten, müssen einem solchen Club beitreten. Die Weitergabe und der Verkauf an Jugendliche und Erwachsene sind weiterhin verboten.

Vereinsmitglieder dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat erhalten, während Personen zwischen 18 und 21 Jahren bis zu 30 Gramm beziehen können, mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent. Der Anbau im Verein wird durch Mitgliedsbeiträge finanziert, daher erfolgt keine klassische Form des Verkaufs.

Der Kauf von Cannabis auf dem Schwarzmarkt bleibt hingegen strafbar und die Strafen wurden zum Schutz von Jugendlichen verschärft. Der Verkauf von Cannabis an Minderjährige wird nun mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe statt einem Jahr geahndet.

Die Idee, Cannabis aus den Niederlanden zu kaufen und nach Deutschland mitzubringen, bleibt weiterhin verboten. Die Einfuhr ist nicht gestattet, lediglich die Einfuhr von Cannabissamen aus der EU zum Anbau für den Eigenkonsum oder für Anbauvereine ist erlaubt.

Für diejenigen, denen die Mitgliedschaft in einem Cannabis-Club zu umständlich ist, besteht die Möglichkeit des Eigenanbaus. Privat dürfen bis zu drei weibliche Cannabis-Pflanzen angebaut werden. Die Samen oder Stecklinge können in einem Cannabis-Club erworben werden, auch von Nicht-Mitgliedern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Ernte nur für den Eigenkonsum bestimmt ist und nicht an andere weitergegeben werden darf. Der Verstoß dagegen kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

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