Grafschaft Bentheim

Legale Bezugsquellen für Cannabis: Cannabis-Clubs und Eigenanbau

Mit der Legalisierung von Cannabis in Deutschland gibt es nun die Möglichkeit, Gras über sogenannte Cannabis-Clubs oder „Cannabis Social Clubs“ zu beziehen. Diese Clubs, die jeweils bis zu 500 Mitglieder haben können, sind neben dem privaten Anbau die einzige legale Bezugsquelle für Cannabis in den meisten Gegenden Deutschlands. Es ist wichtig zu beachten, dass der Verkauf und die Weitergabe von Cannabis an Jugendliche und Erwachsene weiterhin verboten sind, sodass die einzige Möglichkeit, legal an Cannabis zu gelangen, der Beitritt zu einem Cannabis-Club ist.

Die Vereinsmitglieder können monatlich bis zu 50 Gramm Cannabis erhalten, wobei Personen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren auf eine Menge von bis zu 30 Gramm begrenzt sind. Der THC-Gehalt des Cannabis darf dabei höchstens zehn Prozent betragen. Die Finanzierung des Cannabis-Anbaus im Club erfolgt über die Mitgliedsbeiträge, sodass es sich nicht um einen klassischen Verkauf handelt.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Kauf von Cannabis auf dem Schwarzmarkt nach wie vor strafbar ist. Die Strafen für den Verkauf an Minderjährige wurden sogar verschärft, um den Jugendschutz zu stärken. So wird der Verkauf von Cannabis an Jugendliche mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Für diejenigen, die nicht Mitglied in einem Cannabis-Club sein möchten, besteht die Möglichkeit des Eigenanbaus. Privat dürfen bis zu drei weibliche Cannabis-Pflanzen angebaut werden. Die Samen oder Stecklinge dafür können in einem Cannabis-Club erworben werden, auch ohne Mitgliedschaft. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Ernte nur für den Eigenkonsum bestimmt ist und nicht weitergegeben werden darf. Jeder Verstoß gegen diese Regel kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Es ist weiterhin nicht erlaubt, Cannabis aus den Niederlanden für den Eigenkonsum zu kaufen und nach Deutschland mitzubringen. Die einzige erlaubte Möglichkeit ist die Einfuhr von Cannabissamen aus der EU zum Anbau für den Eigenkonsum oder für Anbauvereine. Es ist also wichtig, die geltenden Gesetze und Bestimmungen zu beachten, um sich nicht strafbar zu machen.

Grafschaft Bentheim News Telegram-Kanal

Rästel der Woche

Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.

Lösung anzeigen
Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"