Grafschaft Bentheim

Keine weiteren Fälle: Grafschaft Bentheim kämpft weiter gegen die Geflügelpest

Neue Prüfungsergebnisse zeigen keine weiteren Fälle von Geflügelpest

Die jüngsten Untersuchungsergebnisse in der Grafschaft Bentheim lassen aufatmen, da bislang keine weiteren Fälle der hochansteckenden Geflügelpest aufgetreten sind. Nachdem ein Legehennenbetrieb in Bad Bentheim von dem Virus betroffen war, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern wurden um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Alle Betriebe innerhalb der Schutzzone wurden intensiv untersucht, wobei die Ergebnisse glücklicherweise negativ ausfielen. Die Tierbestände in den Großbetrieben werden jedoch weiterhin regelmäßig überprüft.

Parallel dazu werden nun die geflügelhaltenden Betriebe in der Überwachungszone verstärkt untersucht. Diese risikoorientierten Untersuchungen umfassen mindestens 25 Prozent der Betriebe, um etwaige Infektionen frühzeitig zu erkennen und einzudämmen.

Die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Schutz- und Überwachungszonen bleiben streng. Dazu zählen die Aufstallung des Geflügels und die Einhaltung umfangreicher Desinfektions- und Hygienemaßnahmen. Tierhalter werden dringend gebeten, die Biosicherheitsmaßnahmen auf ihren Betrieben strikt einzuhalten und bei Auffälligkeiten das Veterinäramt zu informieren.

Der betroffene Betrieb mit rund 91.000 Tieren wurde bereits tierschutzgerecht getötet, und die Desinfektionsarbeiten sind im Gange. Die Schutzzone kann frühestens 21 Tage nach Abschluss der Grobdesinfektion aufgehoben werden, während die Überwachungszone frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann.

Es ist von entscheidender Bedeutung, wachsam zu bleiben und die vorgeschriebenen Maßnahmen konsequent umzusetzen, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.

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