Der Senat der Universität Göttingen hat am 2. Oktober 2024 in einer Sonderitzung für die Abwahl von Präsident Metin Tolan gestimmt. Der Antrag auf Abwahl kam zuvor auf und wurde mit der erforderlichen Mehrheit angenommen. Tolan bedauerte diese Entscheidung und äußerte in seiner ersten Stellungnahme, dass er den mangelnden Willen des Senats zu einem Schlichtungsprozess als schmerzhaft empfindet. Seine persönlichen Angriffe, so Tolan, müssten ebenfalls aufgearbeitet werden. Bis zur Bestätigung der Abwahl durch den Stiftungsausschuss bleibt er jedoch im Amt, wie in einer Universitäts-Pressemitteilung angegeben wurde.
Sollte der Stiftungsausschuss die Abwahl nicht bestätigen, sind sowohl Senat als auch Stiftungsausschuss verpflichtet, in einer gemeinsamen Sitzung einen Einigungsversuch zu unternehmen. Sollte keine Einigung erzielt werden, entscheidet der Senat letztlich selbst über den Vorschlag. Die Universität Göttingen betont, dass die Grundordnung und das Hochschulgesetz vorsehen, dass der Präsident bis zur endgültigen Entscheidung im Amt bleibt. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier nachzulesen.