Anwohner setzen sich erfolgreich gegen Göttinger Innenstadt-Projekt zur Wehr
Nachdem die Stadt Göttingen Pläne zur Umgestaltung des Innenstadtquartiers Weender Straße/Kornmarkt vorantrieb, gab es nun einen Rückschlag. Mehrere Anwohner haben Eilanträge eingereicht, die erfolgreich waren und dazu führten, dass die Quartierssatzung, die eine finanzielle Belastung für die Anlieger vorsah, für nichtig erklärt wurde.
Das Projekt und die rechtlichen Entscheidungen
Das Vorhaben der Stadt, das Innenstadtquartier attraktiver zu gestalten, sollte durch eine Quartiersabgabe finanziert werden. Jedoch entschied das Verwaltungsgericht Göttingen in mehreren Eilverfahren, dass die beschlossene Quartierssatzung erhebliche Mängel aufwies und voraussichtlich nichtig ist. Dies ist ein Sieg für die Anwohner, die sich gegen die finanzielle Belastung gewehrt haben.
Die Begründung des Gerichts
Das Gericht befand, dass die Stadt Göttingen wichtige Vorgaben des Niedersächsischen Quartiersgesetzes bei der Erstellung der Satzung nicht eingehalten hat. Die Anwohner seien nicht ausreichend über die geplante Maßnahme informiert worden, was zu einem Wesentlichen Verfahrensfehler führte. Zudem wurden verfassungsrechtliche Anforderungen nicht erfüllt, da die Heranziehung zu inhomogen war und kein Höchstbetrag festgesetzt wurde.
Der Weg nach vorne
Die Stadt Göttingen hat nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. Es bleibt abzuwarten, wie es mit dem Projekt weitergeht und ob die Mängel behoben werden können, um eine rechtlich einwandfreie Umsetzung zu ermöglichen.
Nun liegt es an der Stadt, die Bedenken der Anwohner zu berücksichtigen und eine tragfähige Lösung für die Umgestaltung des Innenstadtquartiers zu finden.