GöttingenKriminalität und Justiz

Prozess in Bodenfelde: Angeklagter zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Landgericht Göttingen verurteilte einen 49-jährigen Angeklagten, der für eine Baufirma in Bodenfelde gearbeitet hatte, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Wirtschaftsstrafkammer sah den Angeklagten in vier Fällen der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitnehmerentgelten schuldig. Ein Teil der Freiheitsstrafe wurde als vollstreckt erachtet, da sich das Verfahren über eine längere Zeit hinzog. Zusätzlich zur Bewährungsstrafe wurde eine Bewährungsauflage festgelegt, die unter anderem die Zahlung eines Geldbetrags von 2400 Euro beinhaltet.

Das Gericht entschied über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine kürzere Bewährungsstrafe gefordert hatte. Die Verteidigung hatte hingegen auf einen Freispruch plädiert. Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft von zehn Taten im Zeitraum zwischen Februar und Mai 2016 ausgegangen, die dem Angeklagten zur Last gelegt wurden. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und gab an, dass er lediglich als Dolmetscher für die Firma in Bodenfelde tätig war und keine verantwortliche Position innehatte.

Die Untersuchungen gegen die Baufirma aus Bodenfelde wurden durch einen Hinweis von Mitarbeitern einer Zollbehörde in Hessen eingeleitet. Diese stellten fest, dass Arbeitnehmer der Firma auf einer Baustelle in Gießen tätig waren, obwohl keine entsprechende Erlaubnis vorlag. Weitere Ermittlungen ergaben, dass die Firma im Jahr 2016 beträchtliche Summen von Auftraggebern erhielt, während die Lohnzahlungen an die Mitarbeiter unverhältnismäßig niedrig blieben. Bar-Abhebungen in Millionenhöhe und die plötzliche Auflösung der Firma im Juli 2016 erhärteten den Verdacht illegaler Geschäftspraktiken.

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