Göttingen

Keine Berufung gegen Urteil im Fall der Attacke auf Grünen-Politikerin Marie Kollenrott

Nach Angriff auf Kollenrott: Täter verzichtet auf Berufung und Urteil bleibt bestehen

Der kürzliche Angriff auf die Landtagsabgeordnete Marie Kollenrott (Grüne) hat in der Region für Aufsehen gesorgt. Der Täter, ein 66-jähriger Mann, wurde vor dem Amtsgericht Göttingen wegen zweifacher vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung schuldig gesprochen. Er erhielt eine Geldstrafe von 1.600 Euro und wurde zudem verpflichtet, der Politikerin 600 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Das Vergehen ereignete sich im Mai an einem Wahlkampfstand in der Göttinger Innenstadt, als der Mann Frau Kollenrott auf den Arm schlug und sie verbal attackierte. Trotz der ursprünglichen Ankündigung, in Berufung zu gehen, hat der Täter laut Gerichtssprecher die Frist verstreichen lassen, und das Urteil ist rechtskräftig geworden.

Die Entscheidung des Täters, auf die Berufung zu verzichten, hat möglicherweise verschiedene Gründe. Es könnte sein, dass er Einblick in die Fehler seines Handelns gewonnen hat und die Konsequenzen akzeptiert. Oder aber er möchte weitere negative Aufmerksamkeit vermeiden und die Angelegenheit hinter sich lassen.

Die Verurteilung des Täters und sein Verzicht auf die Berufung senden auch eine klare Botschaft an die Öffentlichkeit. Gewalttätiges Verhalten gegenüber Politikerinnen und Politikern wird nicht toleriert und hat Konsequenzen. Es ist wichtig, dass Personen des öffentlichen Lebens geschützt werden und ihre Arbeit in einem respektvollen Umfeld ausüben können.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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