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Gerichtsreform zur Beschleunigung von Asylverfahren geplant

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder werden in der kommenden Woche zu ihrer Konferenz im Schloss Herrenhaus in Hannover zusammenkommen, um über die Beschleunigung von Asylverfahren zu diskutieren. Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits einen Beschlussvorschlag erarbeitet, um Gerichte in Asylfragen zu entlasten und schnellere Entscheidungen herbeizuführen. Die Justizministerin von Niedersachsen, Kathrin Wahlmann (SPD), und ihre Amtskollegin Jacqueline Bernhardt (Linke) betonen die Bedeutung dieser Pläne, die über Ländergrenzen hinweg wirken sollen.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Paragraf 76 des Asylgesetzes zu ändern, um die Gerichte zu entlasten. Bisher sind in Hauptsacheverfahren Kammern zuständig, von denen das Verfahren an Einzelrichter verwiesen wird. Nach der Reform des Paragrafen soll das Verfahren direkt an einen sogenannten originären Einzelrichter übergeben werden. Bei komplexen Fällen besteht die Möglichkeit, das Verfahren an eine Kammer zu übertragen. Das Projekt soll zeitnah noch im Sommer umgesetzt werden, so Wahlmann.

In Niedersachsen gab es im vergangenen Jahr einen Anstieg von Asylverfahren auf etwa 6.800 Hauptverfahren, was 280 mehr als im Vorjahr bedeutet. Hauptverfahren werden eingeleitet, wenn ein Antrag beim Bundesamt für Migration abgelehnt wird und die Betroffenen Klage vor einem Verwaltungsgericht einreichen können, um die Entscheidung zu überprüfen. Die geplanten Maßnahmen sollen dazu beitragen, diesen Prozess effizienter zu gestalten und die Dauer der Asylverfahren zu verkürzen.

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