Göttingen

Gericht verbietet Hundehaltung: Vorbestrafter darf fünf Jahre lang keine Hunde halten

Ein Mann aus Göttingen wurde nach Ansicht des Gerichts beschuldigt, seinen Dobermann als „Drohmittel“ gegen andere Menschen einzusetzen. Aufgrund dieses Vorfalls hat die Stadt Göttingen entschieden, dass der Hundehalter für die nächsten fünf Jahre keine Hunde mehr halten darf. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens. Der Hundebesitzer hatte versucht, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Stadt Göttingen zu erwirken, was jedoch abgelehnt wurde.

Die Behörde hatte im Januar den Dobermann des Mannes sichergestellt und ihm jegliche Führung, Haltung und Betreuung von Hunden untersagt. Das Gericht sah diese Maßnahmen als gerechtfertigt an, da es ein reales Risiko sah, dass der Mann seinen Dobermann als Waffe gegen andere einsetzen könnte. Dem Hundebesitzer, der bereits wegen früherer Straftaten bekannt war, war im September 2021 vom Landgericht Göttingen eine Freiheitsstrafe auferlegt worden, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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Der Vorfall, der zur Sicherstellung des Dobermanns führte, wurde durch Hinweise, Beschwerden und einen Zwischenfall während eines Polizeieinsatzes ausgelöst. Bilder zeigten den Antragsteller, wie er seinen Hund auf einem Schulhof trainierte, indem er ihn in einen Hetzarm beißen ließ. Dieses Verhalten, das nicht den Standards des organisierten Hundesports entspricht, deutete laut dem Gericht darauf hin, dass der Mann den Dobermann bewusst als Drohmittel oder Waffe abrichten wollte. die schließlich zu der Entscheidung führte, dass der Mann seinen Dobermann fünf Jahre lang nicht halten darf.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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