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Dobermann als Drohmittel : Hundeverbot für Göttinger Halter

Ein Mann aus Göttingen darf laut einem Gerichtsbeschluss fünf Jahre lang keine Hunde mehr halten, da er seinen Dobermann mutmaßlich als Drohmittel gegen andere Menschen einsetzen wollte. Die Stadt Göttingen hatte den Dobermann des Hundehalters im Januar sichergestellt und ihm jegliche Hundehaltung untersagt. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Anordnung und wies einen Antrag des Hundehalters auf aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Stadt Göttingen zurück.

Der Mann, der bereits wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde und als vorbestraft gilt, hatte mehrere strafrechtliche Vorfälle. Die Verwaltung stellte fest, dass es konkrete Hinweise und Beschwerden gab, die darauf hindeuteten, dass der Mann den Dobermann bewusst als Drohmittel trainierte. Unter anderem hatte er den Hund auf einem Schulhof in einen sogenannten Hetzarm beißen lassen.

Bei einem Polizeieinsatz in Göttingen hatte der Mann seinen Dobermann mitgebracht und sich laut Aussagen der Polizei auffällig verhalten. Er weigerte sich, den Hund aus der Wohnung zu bringen, und die Polizisten empfanden sein Verhalten als einschüchternd. Das Gericht war der Meinung, dass sein Verhalten darauf hindeutete, dass er den Dobermann als Drohkulisse nutzen wollte.

Der Mann rechtfertigte sein Handeln und erklärte, dass das Training auf dem Schulhof lediglich dem Schutzdienst und nicht der Aggressivität des Hundes diente. Die Kammer wies jedoch darauf hin, dass das Training auf öffentlichen Plätzen nicht angemessen sei und zeige, dass es dem Mann an Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Hunden mangelte. Letztlich bestätigte das Gericht, dass der Mann den Hund gezielt als Drohmittel oder Waffe einsetzen wollte, was zu der Entscheidung führte, dass er fünf Jahre lang keine Hunde halten darf.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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