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Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim für ungültig erklärt – Was nun?

Wegen gravierender Verstöße gegen die Neutralitätspflicht der Bürgermeisterin Franziska Schwarz ist die Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim für ungültig erklärt worden, was die Stadt nun zwingt, eine Neuwahl anzusetzen und die Zukunft der beliebten Politikerin auf der Kippe stehen lässt!

Die Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim ist nun offiziell für ungültig erklärt worden, nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Berufung von Bürgermeisterin Franziska Schwarz abgelehnt hat. Diese Entscheidung folgt einem früheren Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen, das feststellte, dass Schwarz während des Wahlkampfes ihre Neutralitätspflicht verletzt hat. Die Stadt muss nun einen neuen Wahltag festlegen, obgleich die nächste reguläre Kommunalwahl erst für 2026 ansteht. Das Gericht stellte fest, dass die Bürgermeisterin nicht als Privatperson, sondern in ihrer Amtsfunktion auftrat, wobei wahlkampfrelevante Themen zur Sprache kamen, was die Unparteilichkeit in Zweifel zog.

In einem separaten Verfahren sieht sich die Bürgermeisterin zudem Ermittlungen wegen Untreue im Zusammenhang mit der Insolvenz der Landesgartenschau gegenüber. Es wird ihr vorgeworfen, der Trägergesellschaft einen Kredit von 700.000 Euro gewährt zu haben, obwohl klar war, dass dieser nicht zurückgezahlt werden könnte. Schwarz gab zu, dass der Stadtrat bei der Kreditvergabe übergangen wurde. Die Landesgartenschau hatte Ende März Insolvenzantrag gestellt, und das Insolvenzverfahren wurde am 31. Mai eröffnet. Für mehr Informationen über die Vorfälle in Bad Gandersheim, siehe den Bericht auf www.abendblatt.de.

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