Gifhorn

Tankumsee GmbH muss 147.162 Euro Schadensersatz zahlen: Gericht entscheidet in Berufungsverfahren

Die Bewohner von Gifhorn können sich freuen: Ein neuer Kletterturm wird am Tankumsee errichtet! Die Betreibergesellschaft, Tankumsee GmbH, hat jedoch aufgrund von Verzögerungen beim Bau des Turms einen hohen Schadensersatz gezahlt. Dies wurde heute vom 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig entschieden.

Ein lang ersehnter Kletterturm

Die Gemeinde Gifhorn hat seit langem einen Mangel an Freizeitmöglichkeiten im Freien empfunden. Daher war die geplante Errichtung eines Kletterturms am Tankumsee eine erfreuliche Nachricht. Die Tankumsee GmbH hatte sich verpflichtet, diesen Turm zu bauen, um den Bewohnern eine neue Attraktion zu bieten.

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Probleme mit dem Bau

Leider gab es Verzögerungen beim Bau, da der Bebauungsplan des Landkreises Isenbüttel die geplante Stelle nicht vorsah. Dies führte zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Klägerin und der Tankumsee GmbH. Letztere wurde nun zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, da sie die Verzögerung verschuldet habe.

Entschädigung und Ausblick

Die Tankumsee GmbH muss nun 147.162 Euro als Schadensersatz zahlen. Obwohl dies eine unerwartete Belastung für das Unternehmen darstellt, hat es erklärt, diese Summe begleichen zu können. Die Bewohner von Gifhorn können sich also schon bald über einen neuen Kletterturm am Tankumsee freuen, der hoffentlich ohne weitere Verzögerungen errichtet wird.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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