Der Eigentümer des insolventen Bodenbelagsunternehmens De Gietvloer Meesters aus Harlingen sieht sich schweren Vorwürfen wegen unangemessener Geschäftsführung gegenüber. Laut einem Bericht von Omroep Zilt wird dem Geschäftsführer Coen Eeltink vorgeworfen, dass Jahresabschlüsse nicht rechtzeitig eingereicht wurden, die Buchhaltung unzureichend war und große Geldbeträge abgezweigt wurden. Insolvenzverwalter Sylvain Caris aus Amsterdam vermutet, dass diese mangelhafte Unternehmensführung die Insolvenz des Unternehmens verursacht hat.

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De Gietvloer Meesters meldete im Februar Insolvenz an und hinterließ Schulden in Millionenhöhe. Das Unternehmen wurde 2018 gegründet und verkaufte PVC- und Gießböden in ganz Nederland. Coen Eeltink ist der offizielle Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter des Unternehmens, während sein Schwiegervater Nol Roelevink eine bedeutende Rolle im Betrieb einnahm. Die Verlegung der Böden wurde oft an Subunternehmer ausgelagert, wobei Beschwerden über schlecht arbeitende Selbstständige häufig auftraten.

Finanzielle Schäden und rechtliche Schritte

Viele Kunden mussten hohe Anzahlungen leisten, erhielten jedoch entweder minderwertige Ware oder gar keine Böden. Subunternehmer wurden häufig nicht bezahlt, was zu zahlreichen Beschwerden führte. Bei der Insolvenz blieben zahlreiche Kunden und Subunternehmer ohne Entschädigung zurück. Eine Auktion von Firmenwagen, darunter ein BMW und ein Mini Cooper, brachte lediglich 9.600 Euro ein, während die Gesamtschulden bei 3,7 Millionen Euro liegen.

Der Insolvenzverwalter stellte zudem Fragen zu großen Bargeldabhebungen von etwa 175.000 Euro sowie einem „Wegbuchen“ von 285.000 Euro in den zwei Jahren vor der Insolvenz. Die Erklärungen von Eeltink und Roelevink stehen im Widerspruch zu früheren Aussagen und sind durch keine Buchhaltungsunterlagen oder anderen Beweise untermauert. Der Eigentümer versucht, seine Verantwortung zu leugnen, tut dies jedoch in vagen Formulierungen und ohne konkrete Beweise. Caris bleibt bei den Haftungsforderungen und bereitet rechtliche Schritte vor.

Das Finanzamt hat eine Forderung von 1 Million Euro gegenüber der Insolvenzmasse und ist der bedeutendste Gläubiger, was bedeutet, dass die Aussicht auf Rückzahlungen für andere Gläubiger gering ist. In einem weiteren Bericht von Team Advocaten wird die Relevanz der persönlichen Haftung von Geschäftsführern im Falle eines Insolvenzverfahrens unterstrichen. Geschäftsführer können aufgrund von „kennzeichnend unangemessener Geschäftsführung“, die eine wesentliche Ursache für das Insolvenzgeschehen war, persönlich haftbar gemacht werden.

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