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Entscheidung beim Staatsgerichtshof: Landesregierung muss Namen preisgeben

Klage gegen Landesregierung - Was steckt hinter der Klage der AfD und was steht auf dem Spiel?

Der AfD-Landtagsabgeordnete Stephan Bothe hat die Landesregierung beschuldigt, ihrer Auskunftspflicht nicht nachzukommen und daraufhin Klage eingereicht. Es ging darum, dass Bothe die Vornamen der Tatverdächtigen von den Krawallen in der Silvesternacht 2022/2023 preisgegeben haben wollte. Die Landesregierung weigerte sich jedoch, die Vornamen zu nennen, da sie der Ansicht war, dass dies die Interessen der Betroffenen verletzen würde. Die Entscheidung über die Klage wird am 2. Mai vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg verkündet.

Bothe betonte, dass sein Frage- und Informationsrecht verletzt worden sei. Das Innenministerium argumentierte, dass bei einem triftigen Grund nicht immer alle Fragen der Abgeordneten beantwortet werden müssten. Die Landesregierung vertrat die Auffassung, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang vor dem Auskunftsrecht des Abgeordneten habe.

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Die Anfrage von Bothe bezog sich auf die Angriffe auf Einsatzkräfte während der Silvesternacht 2022/2023. Die AfD vermutete, dass es sich bei den Tatverdächtigen um Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, jedoch mit Migrationshintergrund, handelte. Andere Fraktionen im Landtag warfen der AfD vor, Stimmung gegen Menschen mit Migrationshintergrund zu machen. Sollte der Staatsgerichtshof zu dem Schluss kommen, dass Bothe im Recht ist, müsste die Landesregierung die Namen der Verdächtigen offenlegen. Dies würde jedoch eine neue Anfrage erfordern.

Lebt in Spandau und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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