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Temporäre Aufhebung von Tempo 70: Kontroverse um Verkehrssicherheit in Freistatt

Die Gemeinde Freistatt kämpft derzeit entschlossen für die Rückkehr zur Geschwindigkeitsbegrenzung von „Tempo 70“ auf dem Abschnitt der B 214, der das Gebiet um Freistatt passiert. Die temporäre Aufhebung dieser Beschränkung soll am 30. Juni erneut überprüft und entschieden werden. Seit Dezember 2023 wurde intensiv über die Verkehrssituation in der Region diskutiert, nachdem die Verkehrsführung aufgrund der Sperrung der Ortsdurchfahrt Twistringen geändert wurde.

Der Bürgermeister von Freistatt, Manfred Cording, äußerte Besorgnis über die erhöhte Verkehrsbelastung, die seit der temporären Aufhebung von „Tempo 70“ zu beobachten ist. Besonders gefährdet sind Schüler, Werker und andere Personen aus dem Schulverbund, Mitarbeiter von Bethel im Norden sowie Bewohner von Wohnungslosenhilfe-Häusern in der Nähe der Straße. Die Einschränkung der Geschwindigkeit hatte zuvor erfolgreich das Unfallgeschehen reduziert.

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Der Gemeinderat hat bereits formal Beschwerde beim Landkreis eingereicht, und betont, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen eine wichtige Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellen. Die Diskussion um den Lärmschutz wurde ebenfalls aufgegriffen, da die Gemeinde Zweifel an der ausreichenden Begrünung als Schallschutz äußerte.

Es bleibt abzuwarten, ob die vorübergehende Aufhebung von „Tempo 70“ nach dem 30. Juni dauerhaft sein wird. Die betroffenen Einrichtungen und Gemeinden fordern eine gründliche Prüfung und Einbeziehung ihrer Bedenken, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Die Rechtsgrundlage für die vorübergehende Änderung beruft sich auf § 45 der Straßenverkehrsordnung, der die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden regelt. Die Gemeinde Freistatt setzt sich weiterhin für die Sicherheit und Interessen ihrer Bewohner ein, um eine Rückkehr zur Geschwindigkeitsbegrenzung zu erreichen.

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