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Neue Verhandlung über tragischen Fall von Totgeburt: Hebamme kämpft gegen Urteil

Neustadt am Rübenberge: Neue Details im Fall der Hebamme vor Gericht

Das Landgericht Verden verhandelt erneut über den Fall einer Hebamme aus Neustadt am Rübenberge, die in einem Revisionsverfahren wegen der Totgeburt eines Mädchens angeklagt ist. Im Vorverfahren im Jahr 2022 wurde die 62-Jährige zu vier Jahren Haft verurteilt, da das Gericht schwerwiegende Fehler während einer Hausgeburt in Siedenburg festgestellt hatte. Die Richter waren der Ansicht, dass das Kind gesund geboren hätte werden können. Die Hebamme beteuerte, dass die Eltern anfangs eine Verlegung in ein Krankenhaus abgelehnt hätten und dadurch mitschuldig seien. Nach erfolgreicher Revision wurde ein neues Verfahren angesetzt, das bis zum 4. Juni dauern soll.

Die Hebamme bestreitet die gegen sie erhobenen Anschuldigungen und argumentiert, dass die Eltern bei den ersten Komplikationen eine Verlegung in ein Krankenhaus abgelehnt hatten. Die Hebamme weist darauf hin, dass sie nach besten Kräften gehandelt habe, jedoch auf den Willen der Eltern Rücksicht nehmen musste. Das Gericht wird erneut über den Fall verhandeln und eine neue Beurteilung vornehmen, um zu klären, ob die Hebamme für die Totgeburt verantwortlich gemacht werden kann.

Das Revisionsverfahren in Niedersachsen hat öffentliches Interesse geweckt und wirft Fragen zur Verantwortlichkeit von medizinischem Fachpersonal in schwierigen Situationen auf. Die Entscheidung des Gerichts wird in dem Fall nicht nur für die betroffenen Parteien, sondern auch für die medizinische Praxis allgemein, wegweisend sein. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht die Verantwortlichkeiten in diesem sensiblen Fall neu bewerten wird und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

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