Diepholz

Kiffen und Wildpinkeln verboten: Strenge Regeln für Diepholzer Großmarkt!

Kiffen und Wildpinkeln verboten! Die Stadt Diepholz zieht die Reißleine auf dem Großmarkt und kündigt strenge Kontrollen an, um Anwohner vor Uringeruch und Cannabis-Rauch zu schützen – ein Grundsatzbeschluss, der für Aufregung sorgt und für 35 Euro Strafe für Unbelehrbare sorgt!

Die Stadt Diepholz hat ein Verbot des Cannabis-Konsums auf dem Gelände des Diepholzer Großmarktes beschlossen, das in Kraft tritt während des Marktes. Diese Maßnahmen sind unter anderem auf die Nähe zu Schulen und Kindereinrichtungen zurückzuführen. Die Stadtverwaltung betont, dass das Rauchen von Cannabis in der Nähe von Minderjährigen, die zahlreich auf dem Markt sind, strikt untersagt ist. Was genau passiert, wenn man gegen dieses Verbot verstößt, bleibt jedoch unklar laut Informationen von www.kreiszeitung.de.

Neben dem Cannabis-Verbot wird auch Wildpinkeln unterbunden, um die Anwohner vor unangenehmen Gerüchen zu schützen. Wer öffentlich in die Büsche uriniert und erwischt wird, kann mit einem Verwarngeld von 35 Euro rechnen. Um dem erhöhten Besucheraufkommen gerecht zu werden, wurden zudem mehr öffentliche Toiletten aufgestellt. Das Ordnungsamt plant, Kontrolleure auf die Patrouille zu schicken, um die Regelungen durchzusetzen, während die Polizei für die cannabisbezogenen Vorschriften zuständig bleibt. Die Stadt erwartet durch diese Maßnahmen eine Verbesserung der Situation auf dem Markt so die Pressemitteilung.

Mit einem beeindruckenden Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist unser Redakteur und Journalist ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft. Als langjähriger Bewohner Deutschlands bringt er sowohl lokale als auch nationale Perspektiven in seine Artikel ein. Er hat sich auf Themen wie Politik, Gesellschaft und Kultur spezialisiert und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und gut recherchierten Berichte.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"