Diepholz

Keine Videoüberwachung in Brinkum: CDU-Antrag gescheitert!

In Brinkum wurde der CDU-Antrag auf Videoüberwachung am Marktplatz und der Haltestelle abgelehnt, da rechtliche Grundlagen fehlen und die Kriminalitätsrate niedrig ist – ein Rückschlag für die Sicherheit im Ortskern!

In Brinkum gibt es ein hitziges Thema, das die Gemüter erhitzt: Die Frage der Videoüberwachung im Ortskern! Vor kurzem wurde bekannt, dass die CDU einen Antrag auf Überwachung der Haltestelle Marktplatz, des neuen Mehrzweckhauses und des geplanten Marktplatzes einge­reicht hatte. Doch die Antwort der Verwaltung lässt aufhorchen: Das Vorhaben ist nicht rechts­gültig!

Die Fachbereichsleiterin Michaela Schierenbeck hat im Ausschuss für Verkehr, Ordnung und Sicherheit klargestellt, dass die rechtlichen Grundlagen für solch weitreichende Maßnahmen fehlen. Einzige Ausnahme: die Baustelle Marktplatz, wo der Eigentümer alle Weichen stellen muss. Der Vorstoß der CDU kam vor allem wegen der Sorge vor Vandalismus – aber bleibt der Schutz der Bürger tatsächlich in der Luft hängen?

CDU-Ratsfrau spricht Klartext

Die CDU-Ratsfrau Frauke Koersen blies zur Attacke! Im Ausschuss berichtete sie von schockierenden Nach­richten über Schmierereien an der Bassumer Straße 10 sowie über die immer wieder gestohlenen und beschädigten Fahrräder und E-Roller. „Die Fahrgäste haben ihre Räder früher sicherer am alten Zob abgestellt!“, so Koersen, die damit das alte Problem ans Licht holte. Sie war sich sicher: Mit Videoüberwachung würden sich die Bürger wesentlich sicherer fühlen, und die Täter könnten schneller überführt werden.

Doch die rechtlichen Hürden sind hoch! Laut Schierenbeck hat die Gemeinde mit dem Landesdatenschutzbeauftragten gesprochen, und die Gesetze sind eindeutig. Der Schlüssel: Das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsgesetz! Es erlaubt unter bestimmten Umständen eine Überwachung, allerdings ohne Aufzeichnung – ein ständiger Aufpasser vor dem Monitor wäre nötig. Zudem ist eine Videoüberwachung nur dann erlaubt, wenn wiederholte Straftaten oder nicht unerhebliche Ordnungswidrigkeiten nachzuweisen sind. In Stuhr gelten die Zahlen als „geringfügig“: nur fünf bis sechs Vorfälle pro Jahr. Das spricht nicht gerade für einen Überwachungsbedarf!

Rechtslage gegen Videoüberwachung

Die Erhellung der Rechtslage durch den Landesdatenschutzbeauftragten ist eindeutig: Der Schutz der Privatsphäre hat oberste Priorität! Der öffentliche Raum, so Schierenbeck, muss immer wieder in einer „Güterabwägung“ betrachtet werden. Bei der Bassumer Straße 10, die zwar in Gemeindebesitz, aber öffentlich genutzt wird, gibt es laut Polizei lediglich eine gemeldete Schmiererei. Für Videoüberwachung? Fehlanzeige!

Die CDU hat ihren Antrag zurückgezogen, und die erste Gemeinderätin Bettina Scharrelmann hält die Türen für die Zukunft offen. Sollte es tatsächlich zu einem Anstieg von Straftaten kommen, wäre ein erneutes Gespräch mit der Polizei der nächste logische Schritt. Denn die Polizei könnte durchaus eine Videoüberwachung im öffentlichen Interesse übernehmen.

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