Diepholz

Gerichtsurteil in Sulingen: 60-Jährige wegen rechtsideologischer Äußerungen verurteilt

Eine 60-Jährige aus der Samtgemeinde Schwaförden stand vor Gericht, angeklagt durch die Staatsanwaltschaft Göttingen. Sie wurde beschuldigt, verfassungswidrige Kennzeichen verwendet und den Bürgermeister einer Nachbarstadt beleidigt zu haben. Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Sulingen verhandelt. Die Frau hatte im September 2022 in einem sozialen Netzwerk Bilder gepostet, darunter eine Aufnahme der ukrainischen Staatsflagge mit einer Hakenkreuzfahne, was als strafbar gilt. Zudem hatte sie im Februar 2023 den Bürgermeister beleidigt.

Die Angeklagte erklärte über ihren Anwalt, dass ihr Post missverstanden worden sei. Sie habe lediglich auf problematische Internetinhalte hinweisen wollen und distanzierte sich von rechtsextremem Gedankengut. Bezüglich der Beleidigung des Bürgermeisters gab sie zu, unsachlich geworden zu sein und entschuldigte sich aufrichtig. Der Staatsanwalt betonte, dass die Verwendung des Hakenkreuzes strafbar sei, es sei denn, die Gegnerschaft sei offenkundig erkennbar. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 600 Euro (40 Tagessätze zu 15 Euro) für beide Straftaten.

Die Vorsitzende Richterin betonte, dass sie die Angeklagte nicht als rechtsextrem ansieht, jedoch dem rechtlichen Standpunkt des Staatsanwalts zustimmte. Aufgrund des aufrichtigen Bedauerns und der persönlichen Entschuldigung bei dem Geschädigten fiel das Urteil milder aus als der ursprüngliche Strafbefehl. Da alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichteten, wurde das Urteil sofort rechtskräftig.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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