Diepholz

Freispruch für 39-jährigen Hüder – Sexueller Missbrauchsfall endet überraschend

Vor dem Amtsgericht Diepholz endete der Prozess für einen 39-jährigen Mann aus Hüde mit einem Freispruch. Der Mann hatte zugegeben, mit einem 14-jährigen Mädchen aus Bayern pornografisches Material ausgetauscht zu haben, jedoch konnte nicht nachgewiesen werden, dass er das tatsächliche Alter des Mädchens kannte. Die Anklage bezog sich auf den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2021, in dem der Mann per Video-Chat sexuelle Handlungen mit der Minderjährigen durchgeführt haben soll.

Der Angeklagte beteuerte vor Gericht, dass er fest davon überzeugt gewesen sei, dass das Mädchen bereits volljährig sei. Er hatte die Bekanntschaft über eine App gemacht, die angeblich eine Altersbeschränkung hatte. Als er schließlich erfuhr, dass das Mädchen erst 14 Jahre alt war, beendete er den Kontakt sofort. Das Opfer behauptete jedoch, dass der Mann von Anfang an über ihr wahres Alter informiert war und sie zu expliziten Handlungen vor der Kamera aufgefordert hatte. Die Bedrohung, Nacktbilder von ihr zu veröffentlichen, führte schließlich dazu, dass sie sich ihrer Mutter offenbarte und Anzeige erstattete.

Die Klärung darüber, ob der Angeklagte absichtlich gehandelt hatte, indem er das wahre Alter des Mädchens kannte, gestaltete sich als schwierig. Die Unklarheiten in den Aussagen des Opfers und der Mütter beider Parteien führten letztendlich zu einem Freispruch aufgrund von „in dubio pro reo“, was bedeutet, dass im Zweifel für den Angeklagten entschieden wurde. Trotz schwerwiegender Vorwürfe konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der Mann vorsätzlich gehandelt hatte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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