Vorfall | Sonstiges |
---|---|
Uhrzeit | 02:00 |
Ort | Dötlingen |
Ursache | Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz |
In Dötlingen wurde in der Nacht zum 12. Dezember 2024 um 02:00 Uhr ein nicht zugelassener Böller gezündet, was die Polizei auf den Plan rief. Die Beamten fanden Rückstände des Sprengkörpers in der Straße „Am Fuhrenkamp“ und leiteten umgehend ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Die Polizei bittet Zeugen, sich unter der Telefonnummer 04431/941-0 zu melden.
Die Polizei warnt eindringlich vor den Gefahren illegaler Feuerwerkskörper. Unsachgemäßer Umgang kann zu schweren Verletzungen führen, darunter der Verlust von Gliedmaßen, Knalltraumata, Verbrennungen sowie Verätzungen der Augen und Atemwege. Besonders gefährlich ist der Einsatz von Feuerwerkskörpern ohne CE-Kennzeichnung oder bei sichtbaren Mängeln. Sicherheitshinweise wie ausreichend Platz und Vermeidung der Handzündung sind entscheidend, um Unfälle zu vermeiden.
Ort des Geschehens
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 179
Analysierte Forenbeiträge: 62