Am frühen Morgen des 30. Dezember 2024, um etwa 00:30 Uhr, wurde die Polizei zum Wohnmobilstellplatz „An den Graften“ gerufen. Zeugen berichteten von einem Autofahrer, der wiederholt Feuerwerkskörper aus einem Kleinwagen warf. Die Polizeistreife konnte den 20-jährigen Bremer vor Ort antreffen und stellte fest, dass er im Besitz von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern war.

Die Polizei hat daraufhin ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Nicht zugelassene Knallkörper sind verboten, da sie extrem explosiv sind und nicht den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen. Sie können verheerende Verletzungen verursachen. Die Polizei erinnert an die Vorschriften für Silvesterfeuerwerk, die besagen, dass nur zugelassenes Feuerwerk verwendet werden darf, und dass dieses nur an Personen über 18 Jahren verkauft und gezündet werden darf, sowie ausschließlich in den letzten drei Tagen des Jahres.