Vorfall | Korruption |
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Ort | Cloppenburg |
Sachschaden in € | 8500 |
Ursache | fahrlässige Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel oder Erlaubnis |
Das Amtsgericht Osnabrück hat einen Geschäftsführer aus der Transportbranche zu einer Geldstrafe von 8.500 Euro verurteilt. Der Mann war wegen fahrlässiger Beschäftigung von sechs ausländischen Arbeitnehmern ohne Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnis verurteilt worden. Die Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück enthüllten, dass die betroffenen Arbeitnehmer von einer litauischen Firma an ein Unternehmen im Cloppenburg vermittelt wurden, und dies von Dezember 2021 bis Mai 2022 geschah.
Trotz Kenntnis über die fehlenden Genehmigungen stellte der Geschäftsführer die Fahrer ein und beantragte lediglich für einen von ihnen einen Aufenthaltstitel, der jedoch abgelehnt wurde. Nach der Ablehnung unternahm er keinerlei weitere Schritte, um die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.