In Norwegen wurden drei Männer wegen einer brutalen Gruppenvergewaltigung an einer jungen Norwegerin verurteilt. Das Bezirksgericht Sogn og Fjordane sprach die Urteile am 15. Februar 2025 aus. Die Täter, Mohamed Ahmed Ahmed Said, Saeed Tajik und Abdulkarim Ahmed Ibrahim Hassan, werden für 5 Jahre und 8 Monate, 6 Jahre und 10 Monate sowie 6 Jahre und 6 Monate hinter Gitter bleiben. Alle drei Männer, die zum Tatzeitpunkt in Stryn ansässig waren und aus Somalia sowie Afghanistan stammen, wurden ohne Bewährung verurteilt und müssen dem Opfer zudem 300.000 NOK (etwa 25.000 Euro) Entschädigung zahlen.

Die Gruppenvergewaltigung fand am 11. Februar 2025 statt. Laut Gerichtsniederschrift haben die Männer das Opfer in betrunkenem Zustand ausgenutzt. Hassan wurde als „Initiator und Organisator“ beschuldigt, während Tajik durch hohe Gewaltbereitschaft auffiel und das Opfer bedrohte. Said filmte Teile der Tat und verbreitete die Aufnahmen. Um ihre Taten zu vertuschen, versuchten die Täter, Beweise zu beseitigen, wobei Hassan im Internet nach Möglichkeiten suchte, diese zu verschleiern.

Debatte über den Umgang mit sexueller Gewalt

Der Fall hat eine intensive Diskussion über die Medienberichterstattung und den Umgang mit der ethnischen Herkunft der Täter ausgelöst. Während einige Berichte die Männer als „Nordfjordings“ bezeichneten, enthüllten andere ihre Herkunft. Dies ist nicht der einzige Vorfall, der die öffentliche Diskussion über sexuelle Gewalt in Norwegen und den angrenzenden skandinavischen Ländern anheizt. Trotz der hohen Verurteilungsraten gibt es ernsthafte Bedenken über die Effektivität des Justizsystems und den Schutz von Opfern in den nordischen Staaten.

In Skandinavien sind Frauen stark von körperlicher und sexueller Gewalt betroffen. Eine Untersuchung der EU-Grundrechte-Agentur (FRA) zeigt, dass fast 50 % der Frauen in Dänemark, Finnland und Schweden Erfahrungen mit Gewalt gemacht haben. Diese alarmierenden Zahlen illustrieren die Dringlichkeit einer Reform im sexuellen Strafrecht. Amnesty International verweist auf das dringende Bedürfnis, das Prinzip des gegenseitigen Einverständnisses im Gesetz zu verankern, um Opfern von sexueller Gewalt besser zu schützen.

Notwendige Reformen und gesellschaftliche Wahrnehmung

Die Verankerung des Prinzips des gegenseitigen Einverständnisses könnte dazu beitragen, die Dunkelziffer der nicht gemeldeten Vergewaltigungen zu senken. In den meisten europäischen Ländern basiert der Rechtsbegriff der Vergewaltigung auf Gewalt oder Nötigung, was oft nicht auf viele Fälle sexueller Gewalt zutrifft. Die Forschung zeigt, dass psychologische Reaktionen wie Schock oder „Lähmungen“ nicht berücksichtigt werden, was die Meldung solcher Taten zusätzlich erschwert.

Die allgemeinen Einstellungen zur Berichterstattung über sexuelle Gewalt und die damit verbundenen Geschlechterstereotypen müssen sich dringend ändern. In Norwegen und anderen skandinavischen Ländern ist die Suche nach Gerechtigkeit für Opfer oft von Vorurteilen geprägt. Nur jede dritte Frau berichtet von ihrem schwerwiegendsten Vorfall, was die Reformen im Rechtssystem umso dringlicher macht.

Die Ratifizierung der Istanbul-Konvention, die umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorsieht, bleibt ein wichtiger Schritt, den viele politische Entscheidungsträger unterstützen sollten. Der Fall der Gruppenvergewaltigung in Norwegen verstärkt die Rufe nach Maßnahmen, um Frauen in Skandinavien und darüber hinaus zu schützen.