Niedersachsen

BGH kritisiert Urteil gegen Rechtsextremisten: Neue Verhandlung im Angriffsfall auf Göttinger Journalisten

Neuer Prozess nötig: Warum rügt der BGH das Landesgerichtsurteil?

Im April 2018 wurden zwei Journalisten aus Göttingen von zwei Rechtsextremisten angegriffen. Nach dem Angriff wurde ein Urteil am Landgericht Mühlhausen gefällt, das nun vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben wurde. Der BGH kritisierte das Urteil stark und ordnete eine Neuverhandlung des Falls an. Das schriftliche Urteil des BGH wies besonders die Beweiswürdigung als „durchgehend rechtsfehlerhaft“ aus.

Das Landgericht Mühlhausen hatte die beiden Angeklagten wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Einer erhielt eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung, während der andere zu 200 Arbeitsstunden verurteilt wurde. Die beiden Männer hatten die Journalisten verfolgt und angegriffen, wobei einer der Journalisten eine blutende Kopfwunde erlitt, während der andere am Oberschenkel verletzt wurde.

Der Angriff beinhaltete den Einsatz eines Schraubenschlüssels, eines Baseballschlägers, Reizgases und eines Messers gegen die Journalisten. Trotz der Übergriffe konnte das Landgericht Mühlhausen nicht nachweisen, dass die Angeklagten die Kamera der Journalisten gestohlen hatten. Der BGH kritisierte die Beweiswürdigung des Landgerichts Mühlhausen als unzureichend und rechtsfehlerhaft, da wichtige Details und Widersprüche nicht ausreichend geklärt wurden.

Die Kritik des BGH bezieht sich nicht nur auf einzelne Rechtsfehler, sondern auch auf die Gesamtwürdigung des Falles, insbesondere den Verbleib der entwendeten Kamera und die Mittäterschaft der Angeklagten. Der BGH ordnete daher eine neue Verhandlung des Falles an einer anderen Jugendkammer des Landgerichts an, um eine eingehendere Analyse der Beweise und der Verantwortlichkeit der Angeklagten sicherzustellen.

Lebt in Spandau und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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