Kriminalität und JustizNiedersachsen

Betrugsmasche auf Verkaufsportalen: Warnung vor Dreiecksbetrug

Die Polizei warnt eindringlich sowohl Käufer als auch Verkäufer vor Betrügern, die auf Verkaufsportalen wie Amazon und Kleinanzeigen aktiv sind. Eine gefährliche Masche, genannt Dreiecksbetrug, bedroht unwissende Nutzer. Bei diesem Betrugsschema agiert ein Verkäufer, ein Käufer und ein Dritter, die alle betrogen werden.

Die Dreiecksmasche funktioniert folgendermaßen: Der Verkäufer A bietet ein Produkt zum Verkauf an, während der Käufer B vorgibt, das Produkt zu kaufen und über PayPal zu bezahlen. Zugleich inseriert Käufer B das Produkt erneut und verkauft es an eine dritte Person C, ohne sein Vorgehen offenzulegen. Dabei agiert Käufer B als Mittelsmann, indem er die Zahlungsadresse des ursprünglichen Verkäufers A für den Zahlungsvorgang verwendet. Letztendlich erhält Käufer B das Produkt durch einen Freund des Verkäufers A, während der ursprüngliche Verkäufer A und Käufer C betrogen werden.

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Es ist wichtig, auf der Hut zu sein und nicht unbekümmert Geschäfte auf Online-Plattformen abzuwickeln, um nicht Opfer solcher raffinierten Betrugsfälle zu werden. Die Verbraucherzentrale warnt ebenso vor ähnlichen Betrugsmaschen, bei denen Privatkäufer unerwartet mit Rechnungen für Produkte konfrontiert werden, die sie nicht selbst bestellt haben. In vielen Fällen verwenden die Betrüger die persönlichen Daten der Käufer, um Identitätsdiebstahl zu begehen und finanziellen Schaden anzurichten. Es ist ratsam, wachsam zu bleiben und verdächtige Transaktionen sofort zu melden, um sich vor Betrügern zu schützen.

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