In einem aktuellen Rechtsstreit am Traunsteiner Amtsgericht steht ein Wirtshaus im Ortszentrum von Bergen im Mittelpunkt. Zwei ehemalige Wirte, im Alter von 23 und 43 Jahren, sind angeklagt wegen Pfandkehr und Unterschlagung. Laut rosenheim24.de machte die Eigentümerin des Gasthauses am 14. Oktober 2022 ihr Verpächterpfandrecht geltend, nachdem sich ein Pachtrückstand von 70.000 Euro angesammelt hatte. Dieses spezielle Recht erlaubt es Vermietern, auch das Eigentum der Pächter zu pfänden.
Die Ex-Wirte räumten im März 2023 das Wirtshaus aus, obwohl das Verpächterpfandrecht noch galt. Die Anklage umfasst die Mitnahme von Gegenständen im Wert von 55.000 Euro, darunter Geschirrspüler, Kühlschränke, eine Musikanlage und diverse Küchengeräte. Trotz dieser Vorwürfe bestreiten die beiden Männer, die ihnen zur Last gelegten Handlungen begangen zu haben. Sie führen an, dass einige mitgenommenen Gegenstände geleast gewesen seien. Darüber hinaus beanspruchen sie, auch Fensterbretter der Eigentümerin entfernt zu haben, was jedoch von ihnen entschieden zurückgewiesen wird.
Unstimmigkeiten über Pachtrückstände
Die Angeklagten bestreiten den wahrgenommenen Pachtrückstand und argumentieren, dass sie die Räumlichkeiten im Hotelbereich aufgrund notwendiger Sanierungsarbeiten nicht nutzen konnten. Die Eigentümerin kontert, dass zwei Monatsmieten offen seien und dass die Ex-Wirte die Gegenstände „in einer Nacht- und Nebelaktion“ ausgeräumt hätten. Dies wirft rechtliche Fragen zu den genauen Vertragsverhältnissen und der Gültigkeit des Pfandrechts auf.
Ein Aspekt, der in diesem Zusammenhang von Bedeutung ist, betrifft das Verpächterpfandrecht. Gemäß den Bestimmungen könnte es den Vermietern ermöglichen, auch das Eigentum der Pächter zu beanspruchen, was durch die € 70.000 an offenen Zahlungen rechtfertigt wird. Hierzu führt Haufe aus, dass solche Pfandrechte klar definiert sind und auch durch gesetzliche Regelungen unterstützt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Zur rechtlichen Einordnung ist der Insolvenzrechtliche Rahmen von essenzieller Bedeutung. Wie in der Haufe erklärt, unterliegen Miet- und Pachtverträge über unbewegliches Vermögen spezifischen bundesrechtlichen Vorschriften. Diese untersagen etwa die Verschleppung oder Umgehung von Pfandrechten unter Insolvenzbedingungen, was auch hier wichtig sein könnte, sollte ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Das Mietverhältnis bleibt unter bestimmten Bedingungen bestehen, jedoch nur, wenn die Mietsache bereits übergeben wurde.
Die Richterin forderte zusätzliche Ermittlungen der Polizei, um Belege für die Forderungen beider Seiten zu erhalten, bevor ein Urteil gefällt werden kann. Ein Fortsetzungstermin steht noch nicht fest, weshalb der Ausgang des Verfahrens derzeit noch ungewiss bleibt.