Wolf abschießen: Kontroverse Entscheidung im Landkreis Aurich
Die Entscheidung des Landkreises Aurich, einen Wolf zum Abschuss freizugeben, hat unter den Bewohnern und Naturschützern für Kontroversen gesorgt. Die Ausnahmegenehmigung wurde aufgrund wiederholter Wolfsrisse von Schafen und Lämmern an einem Deichabschnitt im Landkreis erteilt. In der Zeit zwischen dem 16. und 30. Juni dieses Jahres wurden mehrere Vorfälle dokumentiert und als vom Wolf verursacht bestätigt.
Die Risse hatten nicht nur ernste wirtschaftliche Folgen für die betroffenen Tierhalter, sondern stellten auch eine Bedrohung für die Deichsicherheit dar. Schafe spielen eine wichtige Rolle bei der Erhaltung der Deiche als Schutz vor Überschwemmungen. Angesichts dieser Gefahren musste der Landkreis Aurich nach einer ausführlichen Prüfung die schwerwiegende Entscheidung treffen, den Wolf abschießen zu lassen.
Die Genehmigung basiert auf einem Beschluss der Umweltministerkonferenz, der unter bestimmten Bedingungen Schnellabschüsse von Wölfen erlaubt. Diese Regelung sieht vor, dass in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen bereits nach dem ersten Überwinden des Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren eine Abschussgenehmigung erteilt werden kann. Diese gilt für 21 Tage nach dem Rissereignis und erlaubt die Entnahme des Wolfs im Umkreis von bis zu 1000 Metern um die betroffene Weide.
Die Entscheidung des Landkreises Aurich hat eine lebhafte Diskussion über den Umgang mit der Wolfspopulation in der Region entfacht. Während einige die Maßnahme als notwendigen Schutz für die Deiche und die Landwirte sehen, befürchten andere eine Störung des ökologischen Gleichgewichts. Die Ausnahmegenehmigung ist ab sofort auf der Website des Landkreises einsehbar, und der Sofortvollzug wurde angeordnet, um mögliche Verzögerungen durch Widersprüche zu vermeiden.