In Niedersachsen ist das Phänomen des Schulabsentismus zunehmend in den Fokus gerückt, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur zeigt. Rund 40 Landkreise und Städte haben an der Erhebung teilgenommen, die verdeutlicht, dass viele Kinder und Jugendliche nicht regelmäßig zur Schule gehen. Das Kultusministerium bestätigt, dass zwar Daten zu unentschuldigten Fehlzeiten erhoben werden, jedoch keine umfassende Statistik existiert, die die gesamte Situation abbildet. Der Begriff „Schulabsentismus“ fasst vielfältige Gründe für das unentschuldigte Fehlen zusammen, darunter schulische und familiäre Probleme sowie psychische Erkrankungen. Trotz vereinzelter Schätzungen – von rund 1% bis zu 12% der nicht zur Schule gehenden Kinder – bleibt die tatsächliche Zahl unklar, da viele Behörden keine genauen Anteile ermitteln können.

Die Situation hat sich seit 2022 in einigen Landkreisen sogar verschärft. Besonders betroffen sind der Landkreis Cuxhaven, wo häufigeres unentschuldigtes Fehlen bei Grundschülern berichtet wird, sowie der Landkreis Hannover und ammerländische Regionen. Im Gegensatz dazu gibt es auch positive Entwicklungen, wie im Landkreis Cloppenburg, der seit 2022 ein stabiler Fallzahlniveau verzeichnet, sowie in anderen Landkreisen, die Rückgänge bei Bußgeldverfahren melden. Auch die Grafschaft Bentheim zeigt keine wesentlichen Veränderungen in Bezug auf Bußgeldbescheide.

Reaktionen des Kultusministeriums

Das Kultusministerium betont die Bedeutung präventiver Maßnahmen zur Vermeidung von Schulabsentismus. Bei Verstößen gegen die Schulpflicht finden in der Regel Gespräche statt, um die Ursachen des Fehlens zu klären. Wenn die Probleme andauern, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, das Geldbußen nach sich ziehen kann. Diese Bußgelder werden bis zum 14. Lebensjahr gegen die Erziehungsberechtigten verhängt und anschließend auch gegen die Jugendlichen selbst. Für viele ist diese Form der Sanktionierung jedoch oft nicht ausreichend, um die tieferliegenden Problematiken anzugehen.

Interventionen und Unterstützungsangebote

Das Amtsgericht Wildeshausen hat ein neues Konzept zur frühzeitigen familiengerichtlichen Intervention bei Schulverweigerung von Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren eingeführt. Dieses Verfahren soll helfen, nicht nur Bußgeldbescheide auszustellen, sondern auch die Ursachen für die Schulverweigerung aufzuarbeiten. Bei unentschuldigten Fehlzeiten ab 15 Tagen wird das Verfahren an das Familiengericht weitergeleitet, wo das geistige und seelische Wohl des Jugendlichen im Mittelpunkt steht. Hier können Eltern frühzeitig einbezogen werden, was der Prävention und der positiven Entwicklung der Jugendlichen zugutekommen soll.

Die Schulverweigerung birgt ernsthafte Risiken: Fehlender Schulabschluss kann zu niedrigeren Chancen auf dem Arbeitsmarkt und sozialem Abstieg führen. Oft sind komplexe Ursachen zu finden, die von persönlichen und familiären Problemen bis zu Schulstress und Mobbing reichen. Fachleute sind sich einig, dass eine frühzeitige Erkennung und Unterstützung entscheidend für betroffene Kinder und Jugendliche ist. Hilfe kann dabei von Eltern, Lehrern, Schulpsychologen und Jugendbetreuern kommen, wobei die Zusammenarbeit aller Beteiligten unerlässlich ist. Zahlen aus anderen Bundesländern zeigen, dass 10-15% der Schüler zur Schulverweigerung neigen, wobei gerade ältere Kinder und Jugendliche stärker betroffen sind.

Insgesamt zeigt sich, dass Schulabsentismus und Schulverweigerung nicht nur individuelle Schicksale sind, sondern gesellschaftliche Probleme, die sowohl psychische als auch soziale Ursachen haben können. Daher sind umfassende und integrierte Lösungsansätze gefragt, um diesen Herausforderungen zu begegnen.