Ein 35-jähriger Informatiker, bekannt als Robin S., wurde vom Landgericht Hannover zu einer langen Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Dies geschah aufgrund seines Massenbetrugs mit fiktiven Corona-Teststellen, wodurch er rund 6,9 Millionen Euro von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) ergaunerte. Der Betrug ereignete sich zwischen Juli 2021 und Februar 2023 und wurde entdeckt, als Robin S. versuchte, 21 Millionen Euro abzurechnen, was die Behörden auf seine Machenschaften aufmerksam machte. In der Folge stellte sich heraus, dass nur neun der insgesamt 23 angemeldeten Teststellen tatsächlich existierten und viele Tests nicht durchgeführt wurden.

Der Gesamtschaden, den Robin S. verursacht hat, beläuft sich auf 6,9 Millionen Euro, von denen lediglich etwa eine Million sichergestellt werden konnte. Der Großteil der Gelder ist verschwunden, während Robin S. das Geld in Bitcoin und Immobilien in Paraguay investierte. Aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen hatte er sich nach Paraguay abgesetzt, wo er schließlich 2023 festgenommen wurde, nachdem er mit internationalem Haftbefehl gesucht wurde. Der Mann hatte sogar seine eigene Adresse in Laatzen als Teststelle angegeben.

Weitere Entwicklungen und Komplizen

Die Richterin stellte im Prozess fest, dass alle abgerechneten Gelder illegal erlangt wurden. Ein Komplize, Seref Y., wurde ebenfalls für seine Rolle im Betrug verurteilt und erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren. Dieser war in der Vergangenheit bereits wegen Vergewaltigung vorbestraft. Diese betrügerischen Aktivitäten sind Teil eines größeren Problems in Deutschland, wo bundesweit bis zu zwei Milliarden Euro von Test-Betrügern abgezockt worden sein könnten, so der Bund der Steuerzahler.

Der Betrug im Zusammenhang mit Corona-Teststellen ist nicht isoliert. Ähnlich wie Robin S. gab es auch andere Fälle, in denen Betrüger illegale Abrechnungen vornahmen. Ein 39-Jähriger betrieb etwa ein Netzwerk von Testzentren in Köln, bei dem er Millionenbeträge durch nicht durchgeführte Tests einsackte. Diese Art von Kriminalität zeigt ein systemisches Problem im Umgang mit den Teststellen während der Pandemie, da die Behörden oft nicht die nötigen Maßnahmen ergriffen, um den Betrug zu verhindern.

Kritik an Behörden und Rückzahlungsansprüche

Die staatlichen Stellen standen in der Kritik, da die Aufklärung solcher Betrugsfälle nur schleppend vorankam. Das Deutsche Steuerinstitut bezeichnete die Betrugsverfolgung als „Aufklärung in Zeitlupe“. Während bis zum 7. Januar 2025 Rückzahlungsansprüche in Höhe von 165 Millionen Euro geltend gemacht wurden, sind weitere 453 Millionen Euro vorerst auf Eis gelegt. Es ist wichtig zu betonen, dass der Bund nicht für die Kontrolle der Testzentren zuständig war und die Verantwortung auf die Länder abwälzte. Deshalb erwarten viele, dass die Aufbewahrungsfristen für Testabrechnungen bis 2028 verlängert werden.

Das Urteil gegen Robin S. ist noch nicht rechtskräftig, da er Revision eingelegt hat. Damit bleibt abzuwarten, welche weiteren Schritte in diesem beispiellosen Fall unternommen werden.