Am 14. Februar 2025 steht Deutschland vor einer vorzeitigen Bundestagswahl am 23. Februar. Diese Wahl bringt bedeutende Änderungen im Wahlrecht mit sich, über die sich Wähler umfassend informieren sollten. Besonders ins Gewicht fallen die neuen Regelungen zur Bedeutung der Zweitstimme. Den Wählern steht es frei, ihre Stimme auf zwei Arten abzugeben: Mit der Erststimme wählen sie einen Direktkandidaten aus ihrem Wahlkreis, während die Zweitstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei dient. Diese Regelung soll die proportionalen Sitze im Bundestag bestimmen, die seit der Reform auf 630 limitiert sind, um eine Zersplitterung des Parlaments zu vermeiden.

In Bayern wurden die Wahlkreise von 46 auf 47 erhöht; ein neuer Wahlkreis, Memmingen-Unterallgäu, wurde hinzugefügt. Im Gegensatz dazu gibt es in Sachsen-Anhalt eine Reduzierung der Wahlkreise aufgrund der Bevölkerungsentwicklung. Die Verteilung der Sitze im Bundestag erfolgt ausschließlich nach den Zweitstimmen; Überhang- und Ausgleichsmandate sind abgeschafft. Parteien, die mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen gewinnen, ziehen in den Bundestag ein.

Die Auswirkungen des neuen Wahlrechts

Mit den aktuellen Regelungen müssen Wähler bei ihrer Stimmabgabe berücksichtigen, dass die Bedeutung der Erststimme erheblich reduziert wurde. Ab 2023 ziehen die Wahlkreisgewinner nicht mehr automatisch in den Bundestag ein, sondern erhalten nur dann einen Sitz, wenn sie auch auf Basis der Zweitstimmen eine Mehrheit erzielen. Dies führt dazu, dass Direktkandidaten, die im Erststimmenergebnis schlecht abschneiden, möglicherweise leer ausgehen könnten. Diese Neuregelungen könnten insbesondere der CSU in Großstädten wie München, Nürnberg und Augsburg negativ zugesetzt werden.

Das neue Wahlrecht legt großen Wert auf die Zweitstimme, da diese nun den entscheidenden Einfluss auf die Sitze im neuen Bundestag hat. Beispielsweise könnte eine Partei 20 Prozent der Zweitstimmen gewinnen und würde somit 20 Prozent der Sitze im Bundestag erhalten. Das Ziel der Reform ist die Vorhersehbarkeit der Bundestagsgröße, die zuvor in den letzten Wahlen oft über 700 Sitze lag.

Wahlberechtigte und Stimmabgabe

Wahlberechtigt sind alle volljährigen Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit. Das neue Gesetz sieht vor, dass jeder Wähler weiterhin zwei Stimmen haben wird – eine für den Direktkandidaten und eine für die Landesliste der gewählten Partei. Die Änderungen im Wahlrecht, die im Juni 2023 in Kraft traten, wurden durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2024 in großen Teilen bestätigt. Unterdessen sind die Debatten um die Fünf-Prozent-Hürde neu entfacht, da diese als verfassungswidrig eingestuft wurde. Die Regelung besagt, dass auch Parteien mit weniger als fünf Prozent der Stimmen in das Parlament einziehen können, wenn sie mindestens drei Wahlkreise gewinnen.

Die bevorstehenden Wahlen versprechen, durch die Reformen im Wahlrecht nicht nur Auswirkungen auf die Parteienlandschaft, sondern auch auf das Wählerverhalten zu haben. Taktisches Wählen könnte schwieriger werden, da die Wähler sich weniger auf ihre präferierten Parteien konzentrieren werden, um sie über die 5%-Hürde zu bringen. Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die politische Landschaft durch diese Neuerungen entwickeln wird und welche Konsequenzen dies für die Wahlberechtigten haben wird.