Am 19. Januar 2025 kündigte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bedeutende Änderungen im Bereich der Tierhaltungskennzeichnung an, um Verbrauchern ein besseres Verständnis für die Haltungsbedingungen von Tieren zu ermöglichen. Das überarbeitete Haltungsform-Siegel soll ab Mitte August 2025 verbindlich auf Verpackungen abgedruckt werden und umfassendere Informationen bieten als bisher.

Eine Umfrage im Rahmen des Ernährungsreports 2023 zeigt, dass 85 % der Verbraucher Wert auf Informationen zu Haltungsbedingungen legen. In diesem Kontext reduzieren Supermärkte und Discounter zunehmend den Verkauf von Geflügel aus der schlechtesten Haltungsform 1, die als „Stallhaltung“ bezeichnet wird. Das neu gestaltete System umfasst künftig fünf Haltungsformen, wobei die Bezeichnung „Stallhaltung“ zu „Stall“ vereinfacht wird, um den gesetzlichen Mindestanforderungen zu entsprechen.

Das neue Haltungsform-Siegel

Mit der Einführung der erweiterten Kennzeichnung, beginnend ab 2024, wird die Haltungsform „Bio“ hinzugefügt, die den strengen EU-Ökoverordnungen unterliegt. Die veränderten Bezeichnungen der Haltungsformen sind wie folgt:

  • „Stall“ (gesetzliche Mindestanforderungen),
  • „Stall + Platz“ (mindestens 12,5 % mehr Platz, Raufutter, strukturierte Ställe),
  • „Frischluftstall“ (mindestens 45 % mehr Platz in der letzten Mastphase mit Zugang zum Außenklima),
  • „Auslauf/Weide“ (mindestens 100 % mehr Platz und ganztägige Auslaufmöglichkeit),
  • „Bio“ (höhere Anforderungen als andere Haltungsformen).

Das Haltungsform-Siegel ist derzeit nur für in Deutschland gehaltenes, geschlachtetes und verarbeitetes Schweinefleisch verpflichtend, während Produkte aus anderen EU-Staaten und Drittländern freiwillig gekennzeichnet werden können.

Rechtsrahmen und Ziel der Kennzeichnung

Das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung wurde bereits im August 2023 verabschiedet und trägt das Ziel, Transparenz und Klarheit über die Haltungsform von Tieren zu schaffen, sodass Verbraucher bewusste Kaufentscheidungen treffen können. Dieses Gesetz gilt nicht nur für Schweinemastprodukte, sondern soll in der Zukunft auch auf andere Tierarten, die Gastronomie und verarbeitete Produkte ausgeweitet werden.

Zur Förderung tiergerechter Haltungsbedingungen plant das BMEL, Landwirte finanziell zu unterstützen und sie bei der Transformation zu mehr Tierschutz, Umwelt- und Klimaschutz zu begleiten. Diese Maßnahmen reflektieren den wachsenden Bedarf an verantwortungsbewusster und nachhaltiger Tierhaltung sowie das gesteigerte Bewusstsein der Verbraucher für Tierschutzfragen.

Die kommenden Änderungen in der Kennzeichnung der Haltungsformen stellen somit einen wichtigen Schritt in Richtung einer transparenteren und nachhaltigeren Fleischproduktion dar, der sowohl den Interessen der Verbraucher als auch dem Tierschutz dient. Für weitere Details zur neuen Kennzeichnung und den rechtlichen Rahmenbedingungen besuchen Sie bitte BMEL, sowie Ruhr24. Zusatzinformationen zu den Zielen des Kennzeichnungsgesetzes finden Sie ebenfalls auf BMEL.