Frauen, die in Deutschland nach der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, können zukünftig auf Mutterschutz rechnen. Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz einstimmig verabschiedet, welches eine wichtige Lücke im bisherigen Mutterschutzgesetz schließt. Bislang galt der Mutterschutz lediglich für die Zeit vor und nach der Entbindung, konkret mit Schutzfristen von sechs Wochen vorher und acht Wochen danach. Laut Süddeutsche Zeitung waren Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten, nicht durch das Gesetz geschützt, es sei denn, dies geschah nach der 24. Woche der Schwangerschaft.
Mit dem neuen Gesetz wird eine Staffelung der Mutterschutzfristen eingeführt: Bei Fehlgeburten ab der 13. Woche ist eine Schutzzeit von zwei Wochen vorgesehen. Für Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 17. Woche erleben, erhöht sich der Mutterschutz auf sechs Wochen, und ab der 20. Woche haben sie Anspruch auf acht Wochen Mutterschutz. Diese Regelung wird auch auf Mutterschaftsleistungen ausgeweitet, was bedeutet, dass Frauen, die eine Fehlgeburt in dieser Zeit erleiden, ebenfalls Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben.
Schutz für eine große Zahl von Frauen
Der neue Mutterschutz betrifft etwa 90.000 Frauen in Deutschland, die jährlich eine Fehlgeburt erleiden, darunter schätzungsweise 6.000 zwischen der 13. und 24. Woche. Wie Spiegel berichtet, erlebt jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt, was die Relevanz dieser gesetzlichen Anpassung unterstreicht. Die Neuregelung tritt am 1. Juni in Kraft und bedarf keiner Zustimmung des Bundesrats.
Besonders bedeutsam ist, dass die Regelungen auch selbstständige Frauen betreffen, sofern sie gesetzlich krankenversichert sind. Dies betrifft rund 75 bis 80 Prozent der selbstständigen Frauen. Frauen, die privat versichert sind, fallen jedoch zunächst aus der Regelung. Hier wird eine zukünftige Anpassung angestrebt. Zudem können Frauen selbst entscheiden, ob sie während der Mutterschutzzeit arbeiten möchten oder nicht.
Kritik und Herausforderungen
Trotz der Einigung im Bundestag gibt es Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung des gestaffelten Mutterschutzes. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hat bereits höhere Bundeszuschüsse gefordert, um die Kosten zu decken. Laut Schätzungen der IKK könnten die Kosten des neuen Mutterschutzes etwa 12,5 Millionen Euro betragen. Es fehlt jedoch an klaren Zahlen über die Anzahl der Frauen, die tatsächlich vom Mutterschutz Gebrauch machen werden, was eine weitere Herausforderung darstellt.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus äußert sich positiv über die Einigung, da sie die Schließung einer wichtigen Schutzlücke bedeutet. Allerdings kritisierten einige Parteien die Verzögerungen bei der Umsetzung des Gesetzes. Während die Ampel-Regierung seit 2021 Änderungen in diesem Bereich angekündigt hatte, blieb der Gesetzgebungsprozess eine Zeit lang stockend. Zudem besteht ein Streit über die Notwendigkeit weiterer Anhörungen im Familienausschuss, insbesondere von Seiten der SPD-Fraktion, die eine Befragung der Verbände vor Beginn des neuen Jahres fordert.
Insgesamt stellt die Gesetzesänderung einen bedeutenden Fortschritt für den Mutterschutz in Deutschland dar, der nun auch auf den sensiblen Bereich der Fehlgeburten ausgeweitet wird. Wie ZDF berichtet, werden Frauen durch diese neue Regelung nicht mehr auf Krankschreibungen angewiesen sein, was ihnen eine bessere Absicherung und Unterstützung in einer emotional belastenden Zeit bietet.